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Neue Gebühren für biometrische Ausländerausweise

(Keystone-SDA) Bern – Künftig sollen die Ausländerausweise über drei verschiedene Gebühren finanziert werden. Eine davon ist für die Erfassung der biometrischen Daten. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für entsprechende Verordnungsänderungen eröffnet. Sie dauert bis am 9. September.
Die Einführung der biometrischen Daten auf den Ausländerausweisen ist eine Schengen-Weiterentwicklung. Damit sollen gemäss EJPD die illegale Einwanderung und unrechtmässige Aufenthalte erschwert werden. Ab dem 20. Mai 2011 muss die Schweiz solche biometrische Ausweise ausstellen können.
Zur Umsetzung des Schengen-Rechts sind Gesetzesänderungen nötig. Betroffen sind das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA). Der entsprechende Entwurf wurde in der vergangenen Frühjahrssession vom Nationalrat genehmigt. Der Ständerat wird die Vorlage am 7. Juni beraten.
Auf dem biometrischen Ausländerausweis erfasst werden sollen ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdruckbilder. Die biometrischen Daten sollen gemäss dem neuen Gesetz während fünf Jahren im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert werden. Das ermögliche eine Verlängerung oder Erneuerung der B- oder L-Ausweise ohne ein neues Verfahren, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.

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