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Neuenburger Regierungsräte können künftig abgewählt werden

(Keystone-SDA) Im Kanton Neuenburg können Regierungsräte im Nachgang zur Affäre Hainard künftig vom Parlament abgewählt werden. Die Neuenburgerinnen und Neuenburger sprachen sich mit 90,61 Prozent für die Einführung des Amtsenthebungsverfahrens aus.

Um ein Regierungsmitglied oder ein Mitglied einer Gerichtsbehörde abzusetzen, müssen drei Viertel der Grossratsmitglieder der Abwahl zustimmen. Die Neuenburger Stimmberechtigten sprachen sich am Wochenende mit 43’398 Ja- zu 4495 Nein-Stimmen äusserst klar für eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung aus.

Das Kantonsparlament hatte die Einführung des Amtsenthebungsverfahrens im Nachgang zur Affäre Hainard beschlossen. Frédéric Hainard war 2010 unter dem Druck der eigenen Partei aus der Neuenburger Regierung zurückgetreten, nachdem eine Parlamentarische Untersuchungskommission Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Vetternwirtschaft gegen den FDP-Regierungsrat bestätigt hatte.

Von der Einführung der “Lex Hainard” erhofft sich Neuenburg eine präventive Wirkung. Gemäss dem Ausführungsgesetz soll grundsätzlich dann ein Amtsenthebungsverfahren gegen ein Regierungsmitglied eingeleitet werden können, wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt, die mit der Ausübung des Mandats nicht vertretbar ist. Weitere Gründe sind schwere Verstösse gegen die Pflichten des Mandates oder eine dauerhafte Krankheit.

Neuenburg ist der erste Kanton der Romandie, der das Amtsenthebungsverfahren einführt. Hinzu kommen sieben Deutschschweizer Kantone und das Tessin. In der Praxis wurde allerdings noch nie ein Regierungsmitglied abgesetzt.

Die Stimmbeteiligung lag bei 36,92 Prozent.

Ja zur Volksmotion

Mit einem Ja-Stimmenanteil von 83,45 Prozent respektive 39’228 Ja- gegen 7779 Nein-Stimmen befürworteten die Neuenburgerinnen und Neuenburger auch die Einführung der Volksmotion auf Gemeindeebene.

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