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Neues Gerichtsgebäude in Bellinzona feierlich eingeweiht

(Keystone-SDA) Das Bundesstrafgericht hat am Freitag sein neues Gerichtsgebäude in Bellinzona eingeweiht. Der eindrückliche Bau löst die bisherigen Provisorien ab. Bundesrätin Simonetta Sommaruga warnte bei der Feier vor Angriffen auf die “DNA” des demokratischen Rechtsstaates.

Seit seiner Betriebsaufnahme im Jahr 2004 war das Bundesstrafgericht in Bellinzona in zwei angemieteten Provisorien untergebracht. Die Prozesse fanden im Pretorio-Gebäude statt, dessen verlebte Fassade der Beherbergung eines eidgenössischen Gerichts kaum gerecht wurde.

Verhältnismässigkeitsprinzip unter Druck

Am Freitag hat das Bundesstrafgericht nun das neue Gerichtsgebäude für seine rund 65 Mitarbeitenden eingeweiht. Der Bau kostete 41,5 Millionen Franken und dauerte rund drei Jahre. Der Kopfteil des Bauwerks an der Viale Stefano Franscini entstand aus der Renovation und dem Umbau der denkmalgeschützten früheren Handelsschule.

Der rückwärtige Teil besteht aus einem dregeschossigen eleganten Neubau. Bundesrätin Simonetta Sommaruga erinnerte in ihrer Rede anlässlich der Einweihungsfeier vor rund 120 geladenen Gästen an die Bedeutung des Verhältnismässigkeitsprinzips als eine der tragenden Säulen des schweizerischen Rechtsstaats.

Mindeststrafen und Automatismen

Es gebe auch bei uns politische Kräfte, welche dieses Prinzip nicht mehr für unantastbar halten würden, selbst bei der Einschränkung von Grundrechten. Besonders betroffen sei das Strafrecht. Der Gesetzgeber werde zunehmend dazu verleitet, das richterliche Ermessen mit Mindeststrafen und Automatismen einzuschränken.

Es gelte deshalb jenen Kräften entgegenzuhalten, welche die Grundfesten unserer Rechtsordnung in zunehmend unverfrorener Weise infrage stellen würden. Diese Werte dürften weder linker noch rechter Politik überlassen werden. Vielmehr würden sie zur DNA des demokratischen Rechtsstaats gehören.

Nur eine Rechtsmittelinstanz

Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly nahm in seiner Rede Bezug auf die Tatsache, dass Strafurteile des Bundesstrafgericht aktuell einzig ans Bundesgericht weitergezogen und dort lediglich auf Rechtsfragen geprüft werden können. Für kantonale Strafurteile besteht dagegen zunächst noch eine kantonale Anfechtungsmöglichkeit.

Kolly erinnerte daran, dass die eidgenössischen Räte bezüglich dieses Rechtswegdefizits eine Motion angenommen haben, wonach dem Bundesgericht künftig auch Sachverhaltsfragen zur Prüfung vorgelegt werden können sollen. Laut Kolly begrüssen allerdings weder Bundesgericht noch Bundesstrafgericht diesen Vorschlag.

Tag der offenen Tür

Beide Gerichte seien vielmehr der Ansicht, dass innerhalb des Bundesstrafgerichts eine Berufungsinstanz geschaffen werden sollte, welche die zweitinstanzliche Prüfung vornehmen könnte.

Bundesstrafgerichtspräsident Andreas Keller dankte schliesslich allen am Bau Beteiligten, insbesondere dem Kanton Tessin und der Stadt Bellinzona, die rund 40 Prozent der Kosten übernommen haben.

Am Samstag ist in dem vom Architektenteam Bearth & Deplazes/Durisch + Nolli entworfenen Gerichtsgebäude Tag der offenen Tür für die Bevölkerung. In der Altstadt von Bellinzona wird ein kulturelles und kulinarisches Rahmenprogramm veranstaltet.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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