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Niederlage für Swissport im Rechtsstreit in der Ukraine

(Keystone-SDA) Swissport hat in der Ukraine eine herbe Niederlage einstecken müssen: Das höchste Wirtschaftsgericht in Kiew hat entschieden, dass die Übernahme des Ukraine-Geschäfts von Swissport durch die Fluggesellschaft Ukraine International Airlines (UIA) rechtmässig war.

Der Gerichtsentscheid fiel bereits im November, wurde jedoch erst am Dienstag durch einen Artikel im “Tages-Anzeiger” bekannt gemacht. Der Rechtsstreit zwischen dem Schweizer Bodenabfertigungsunternehmen und der ukrainischen Fluggesellschaft hatte sich über rund zwei Jahre hingezogen. Nun ist er vorläufig zu Ende.

Theoretisch könnte Swissport zwar Beschwerde beim Obersten Gerichtshof der Ukraine einreichen. “Wir haben aber jedes Vertrauen in ein funktionierendes Rechtssystem verloren”, liess das Unternehmen gegenüber der Nachrichtenagentur sda verlauten. Daher werde Swissport den Fall unter den aktuellen Umständen nicht weiterziehen.

Rechtsfreie Situation

“Obwohl wir überzeugt sind, dass wir zu Unrecht hier enteignet werden, sehen wir keine effektive Möglichkeit, unsere Rechte geltend zu machen”, schreibt Swissport. Man werde die politische Lage in der Ukraine aber im Auge behalten und den Fall allenfalls später weiterziehen. “In der gegenwärtigen rechtsfreien Situation wäre nach unserer bitteren Erfahrung eine Berufung, trotz guter rechtlicher Argumente, erfolglos”, teilte das Unternehmen mit.

Die ukrainische Fluggesellschaft UIA hatte die Kontrolle über das Ukraine-Geschäft von Swissport durch Gerichtsurteile erhalten. Diese machten sie zur alleinigen Eigentümerin. Zuvor hatte Swissport 70,6 Prozent der Aktien gehalten, UIA war lediglich Minderheitsaktionärin gewesen. Mittlerweile hat UIA das Unternehmen – vormals Swissport Ukraine genannt – in Interavia umbenannt.

Brief an Poroschenko

Swissport hatte mit allen Mitteln für eine Rückgabe des Anteils gekämpft. Das Unternehmen schickte Briefe an den ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko und Regierungschef Arseni Jazenjuk. Darin zeigt sich Swissport erstaunt darüber, dass die ukrainische Regierung gegenüber der “klaren Verletzung der Rechte ausländischer Investoren” passiv bleibe – angesichts der Tatsache, dass die Ukraine sich darum bemühe, näher an die EU zu rücken.

Zudem wurde der Fall immer wieder weitergezogen. Verschiedene Gerichte befassten sich damit – die Urteile fielen wahlweise für die Schweizer oder die Ukrainer aus. Auch das höchste Wirtschaftsgericht, das nun einen Rekurs von Swissport abgelehnt hat, hatte bereits einmal über den Fall befunden – und hatte zu Gunsten der Schweizer entschieden.

Einflussreicher Oligarch

Beim zweiten Mal fiel der Entscheid nun zu Gunsten der Ukrainer aus: Der “Tages-Anzeiger” schreibt, dass dies mit dem Status des UIA-Besitzers Igor Kolomojski zusammenhängen könnte. Beim ersten höchstrichterlichen Spruch sei der ukrainische Oligarch erst ein einflussreicher Geschäftsmann gewesen.

Zum Zeitpunkt des zweiten Urteils sei er bereits Gouverneur der Provinz Dnjepropetrowsk und ein lautstarker Kämpfer gegen die prorussischen Separatisten gewesen, also eine wichtige Stütze der Regierung. Für die Richter sei er damit unangreifbar geworden.

UIA sieht sich bestätigt

Während sich Swissport um ihre Rechte betrogen fühlt, sieht sich die ukrainische Fluggesellschaft bestätigt. Im einem Communiqué auf ihrer Webseite zitiert die UIA den Rechtsvertreter mit den Worten, der Entscheid sei der legitime Weg, die missachteten Anteilsrechte des Minderheitsteilhabers zu schützen.

In einem Artikel von Ende Dezember in den Zeitungen “Tages-Anzeiger” und “Der Bund” hatte UIA-Besitzer Kolomojski seine Sicht des Streits dargelegt. Dabei unterstellte er Swissport Rechtsverletzungen und Bestechung. Swissport habe den Anteil am Joint Venture auf 100 Prozent erhöhen wollen und dabei die Vorkaufsrechte der UIA verletzt, wird der Oligarch zitiert. Swissport wies die Anschuldigungen zurück.

Zum Zeitpunkt des Verlustes hatte Swissport den Wert des Ukraine-Geschäfts auf rund 25 Mio. Dollar geschätzt. Nun dürfte Swissport noch maximal 2,3 Mio. Dollar dafür erhalten: 1,85 Mio. Dollar für ausstehende Rechnungen und 433’000 Dollar als Preis für den 70,6-Prozent-Anteil an dem Geschäft. Den Preis hatte ein Gericht festgelegt. Bisher wurde beides nicht bezahlt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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