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Nur gut integrierte Ausländer sollen eingebürgert werden

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer einbürgern. Mit diesem Anliegen dürfte er im Parlament auf offene Ohren stossen. Einen schweren Stand wird die am Freitag vorgeschlagene Revision des Bürgerrechtsgesetzes aus anderen Gründen haben.

So will der Bundesrat eine Niederlassungsbewilligung zur Voraussetzung für die Einbürgerung machen. Schon für diesen C-Ausweis müssen Ausländerinnen und Ausländer in der Regel zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und eine gute Integration nachweisen. “Die Einbürgerung soll der letzte Schritt der Integration sein”, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien.

Urheberin dieses Konzepts ist die SVP, deren parlamentarische Initiative von den Kommissionen beider Parlamentskammern angenommen worden ist. Opposition dagegen macht die Linke, für die nicht der Ausweis, sondern die Aufenthaltsdauer entscheidend ist. Die SP bezeichnete die Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung darum schon in der Vernehmlassung als “skandalös und nicht hinnehmbar”.

Anreiz für Integration

Obwohl die SVP ihre Forderung erfüllt sieht, hat sie keine Freude am Revisionsentwurf. Um einen Anreiz für die rasche Integration zu schaffen, will der Bundesrat nämlich die für die Einbürgerung mindestens erforderliche Aufenthaltsdauer in der Schweiz von heute 12 auf 8 Jahre senken.

Obwohl davon nur Ausländerinnen und Ausländer profitieren sollen, die sich besonders schnell und problemlos integrieren, ist dies für die SVP “inakzeptabel”, wie sie in einer Stellungnahme schreibt. Die Hürden für die Einbürgerung würden damit nicht erhöht, sondern weiter gesenkt. Auch die FDP hat Widerstand gegen die kürzere Frist angekündigt.

Sommaruga, die dem Parlament die unter ihrer Vorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf ausgearbeitete Revision praktisch unverändert vorlegt, glaubt dennoch an die politischen Chancen der Vorlage. Das Parlament werde die Qualität des Entwurfs in der Beratung erkennen, zeigte sie sich überzeugt.

Sie setzt darauf, dank den klaren Anforderungen an die Integration eine Mehrheit dafür zu finden. Zu diesen gehört, dass die Ausländerin oder der Ausländer die Werte der Bundesverfassung respektieren und dies allenfalls auch schriftlich bezeugen muss.

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