Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

NZZ-Journalist durfte aus internem Papier zitieren

(Keystone-SDA) Bern – Ein Journalist der Zeitung NZZ am Sonntag durfte im Juni 2008 im Zusammenhang mit der Affäre Blocher-Roschacher aus einem vertraulichen Papier des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes zitieren. Das hat eine Berner Richterin entschieden.
Die Strafeinzelrichterin sprach den Journalisten vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen frei, weil in diesem Fall die Pressefreiheit stärker wiege als das Geheimhaltungsinteresse des Staats. Es habe ein öffentliches Interesse am Bekanntwerden des Verhaltens von SVP-Präsident Toni Brunner gegeben.
Beim vertraulichen Papier handelte es sich um ein Gesuch, in dem der damalige ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu den Nationalrat zu prüfen bat, ob die parlamentarische Immunität von Brunner aufzuheben sei.
Brunner stand damals im Verdacht, dem Departement von SVP-Bundesrat Blocher ein vertrauliches Dokument der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats vorgelegt oder ausgehändigt zu haben.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft