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Obergericht weist Hirschmanns Rekurs gegen Friedensbürgschaft ab

(Keystone-SDA) Carl Hirschmann ist mit seinem Rekurs gegen eine Friedensbürgschaft abgeblitzt, wie das Zürcher Obergericht am Freitag mitteilte. Damit haben die Oberrichter einen Entscheid des Bezirksgerichts Zürich vom letzten Oktober geschützt.

Demnach soll der Zürcher Jetsetter Hirschmann ein Versprechen abgeben, wonach er seine Ex-Freundin nicht zusammenschlage. Als Sicherheit soll der Unternehmer dem Gericht eine halbe Million Franken abliefern.

In seinem schriftlich begründeten Beschluss verwiesen die Oberrichter auf ein offenbar eingeschliffenes Verhaltensmuster Hirschmanns: Bei Widerspruch insbesondere unter Alkoholeinfluss verliere er unvermittelt die Kontrolle über sich, reagiere mit erheblicher Aggressivität und schlage unbeherrscht zu, um seinem Willen durchzusetzen.

Auch Rekurs der Gegenseite abgewiesen

Die jüngsten Beteuerungen Hirschmanns, dass er seine Ex-Freundin nicht schlagen werde und er nach dem Tod seines Vaters ein verantwortungsvolles Erbe angetreten habe, nahm das Obergericht nach eigenen Angaben wohlwollend zur Kenntnis. Dass er sich tatsächlich geändert habe, müsse Hirschmann allerdings noch beweisen.

Für die behauptete Änderung seiner Verhaltensmuster fehle es einstweilen an entsprechenden Erfahrungen in ähnlich konfliktgeladenen Situationen, befanden die Oberrichter.

Allerdings konnte Hirschmann auch einen Erfolg verbuchen. So hat das Obergericht den Rekurs der Gegenseite ebenfall umfassend abgewiesen. Die Rechtsvertretung seiner Ex-Freundin hatte zwei weitere Versprechen Hirschmanns und eine Erhöhung der Kaution auf eine Million Franken gefordert.

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