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Orange und Sunrise bestrafen Mitarbeiter nach Datenverkauf

(Keystone-SDA) Die Schweizer Telekomunternehmen haben Sanktionen gegen Mitarbeiter ergriffen, die vertrauliche Daten verkauft und so das Post- und Telefongeheimnis verletzt haben sollen. Swisscom und Orange entliessen je einen Mitarbeiter, Sunrise enthob einen Angestellten von seinen Tätigkeiten.

Der betroffene Angestellte von Orange Schweiz wurde am vergangenen Freitag mit sofortiger Wirkung entlassen. “Der Mann hat die Verfehlungen zugegeben”, sagte am Montag Orange-Sprecherin Therese Wenger auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die Genfer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann sowie gegen je einen Mitarbeiter von Sunrise und Swisscom. Die drei Angestellten sollen seit mehreren Jahren vertrauliche Daten an Dritte verkauft haben. Dabei soll es sich etwa um Listen mit Telefonnummern handeln, die sie an ein Detektivbüro im Kanton Waadt weitergaben.

Orange wartet nun laut der Sprecherin die nächsten Schritte der Justiz ab. Man habe eine interne Untersuchung eingeleitet bezüglich der Kontrollen zur Gewährleistung des Datenschutzes. Einzelheiten wollte Wenger mit Verweis auf die laufende Strafuntersuchung nicht nennen.

Bei Sunrise, wo der betroffene Mitarbeiter suspendiert wurde, wartet man ebenfalls auf die Resultate der Untersuchung, wie Sprecher Roger Schaller sagte. Wie Orange wird auch Sunrise erst dann über die Einreichung einer Klage entscheiden. “Zum jetzigen Zeitpunkt wäre dies verfrüht”, sagte Schaller.

Swisscom wiederum entliess den beschuldigten Angstellten am Montag. Das grösste Schweizer Telekomunternehmen leitete zudem eine interne Untersuchung ein.

Erinnert an Datenklau bei Banken

Für den eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür erinnert der Fall an den Bankensektor. Die Motivation, die Mitarbeitende dazu bringe, Daten zu Gewinnzwecken zu missbrauchen, sei die gleiche, sagte Thür am Montag zur sda.

Seines Wissens sei es der erste Fall betreffend die Weitergabe vertraulicher Daten im Sektor Telekommunikation, in dem die Strafjustiz ein Verfahren führe. Auf den ersten Blick würden die internen Kontrollen als ungenügend erscheinen, aber man müsse das Ergebnis der Strafuntersuchung abwarten, um sicher zu sein.

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