Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Panalpina schliesst ein US-Kartellverfahren ab

(Keystone-SDA) Basel – Das Transportunternehmen Panalpina Welttransport Holding AG hat sich in einem Kartellverfahren mit dem US-Justizministerium (DOJ) geeinigt. Wegen Verstössen gegen den sogenannten “Sherman Antitrust Act” muss Panalpina eine Busse von rund 12 Millionen Dollar zahlen.
Die Kartellrechtsuntersuchung war im Jahr 2007 eingeleitet worden. Panalpina werde sich in drei Fällen vorgeworfener Absprachen schuldig bekennen, teilte das Speditionsunternehmen am Donnerstagabend mit. Der Vergleich muss noch gerichtlich bestätigt werden.
“Der Vergleich befreit das Unternehmen von der weiteren Strafverfolgung für jegliches Verhalten mit Bezug auf den Verkauf internationaler Luftfrachtdienstleistungen sowie für Handlungen, die mit der Erhebung bestimmter Sondergebühren in Verbindung mit dem Verkauf internationaler Seefrachtdienstleistungen zusammenhängen”, schreibt Panalpina.
Im Zusammenhang mit solchen Praktiken seien in der Europäischen Union, in der Schweiz und in Neuseeland noch wettbewerbsbehördliche Untersuchungen pendent, heisst es weiter.
Die brasilianischen Wettbewerbsbehörden hätten zudem Mitte August 2010 öffentlich eine Untersuchung gegen die internationale Transport- und Logistikindustrie angekündigt, wohingegen entsprechende Untersuchungen in Kanada und Australien eingestellt worden seien.
Künftig wolle Panalpina weltweit das Kartellrecht strikte einhalten, hält das Unternehmen fest. Zu diesem Zweck würden Schulungen für die Mitarbeitenden organisiert und ein Verhaltenskodex eingeführt.
Auch das Transportunternehmen Kühne + Nagel International AG hat einen Vergleich mit dem US-Justizministerium (DOJ) geschlossen. Es ging um Vorwürfe, dass die Firma – neben anderen Unternehmen – bei Speditionsaktivitäten in den USA bestimmte Zuschläge abgesprochen habe.
Kühne + Nagel stimmt einer Busse von 9,9 Millionen Dollar zu, wie das Unternehmen am Donnerstagabend mitteilte. Der Vergleich müsse noch vom Gericht bestätigt werden. Das Wettbewerbsverfahren war im Jahr 2007 eröffnet worden.
Das Transportunternehmen räumt ein, den “US Sherman Act” verletzt zu haben. Fünf Tochtergesellschaften hätten bestimmte Zuschläge bei internationalen Luftfrachtgeschäften erhoben, schreibt Kühne + Nagel.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft