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Paris verschärft Gesetz für Chemische Kastration

(Keystone-SDA) Paris – Chemische Kastration von Vergewaltigern und Sicherungsverwahrung: Frankreich verschärft das Strafrecht für Wiederholungstäter.
Gegen die Stimmen der Opposition beschloss die Nationalversammlung im Eilverfahren, Sexualstraftäter wieder hinter Gitter zu bringen, wenn sie nach der Haftentlassung eine medikamentöse Behandlung zur Triebunterdrückung abbrechen.
Künftig soll zudem bereits nach Verbüssung einer Haftstrafe von zehn (statt 15) Jahren Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Bei der Verschärfung der Sicherungsverwahrung setzte sich die Regierungsfraktion über Bedenken ihrer eigenen Justizministerin Michèle Alliot-Marie hinweg.
Die Grünen verurteilten die Reform als “populistisch und demagogisch”. Die Regierung wolle wenige Monate vor den Regionalwahlen “auf dem Gebiet der Nationalen Front wildern”, sagte der Grünen-Abgeordnete Noël Mamère. Die Sozialisten kritisierten, die Regierung beschliesse ein Sicherheitsgesetz nach dem anderen, ohne die Umsetzung zu sichern.
Künftig sollen Straftäter, die zu mindestens sieben Jahren Haft verurteilt werden, nach der Entlassung aus dem Gefängnis überwacht werden können. Ausserdem werden mehr Daten von Serientätern erfasst.
Mit den Stimmen der Linken verhinderte Alliot-Marie eine Initiative ihrer eigenen Partei, vorzeitige Haftentlassungen wegen guter Führung zu unterbinden. Auch ein Antrag, die Bürgermeister zur Überwachung entlassener Straftäter zu verpflichten, wurde am Ende abgewiesen.

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