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Parkbusse: Wie aus 40 Franken Hunderte von Franken wurden

(Keystone-SDA) Chur – Ein Bündner Ehepaar hat sich mit einer Schlaumeierei nicht vor einer Parkbusse drücken können. Im Gegenteil: Aus einer Busse von bloss 40 Franken sind Hunderte von Franken geworden, wie aus einem am Montag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht.
Das Ehepaar war mit 40 Franken gebüsst worden, weil es das Auto parkiert und keinen Parkschein gelöst hatte. Die Zahlung verweigerte die Frau als Fahrzeughalterin mit der Begründung, dass sich das Ehepaar nicht mehr erinnern könne, wer den Wagen gelenkt respektive parkiert habe.
Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet – die Fahrzeughalterin bekam die Busse von 40 Franken erneut zugeschickt. Zusätzlich wurden ihr eine Gemeindegebühr von 100 Franken sowie eine Ausfertigungs- und Mitteilungsgebühr von 50 Franken auferlegt.
Gegen diese Strafverfügung erhob die Fahrzeughalterin Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden. Die Identifizierung des Fahrzeuglenkers sei für die Durchführung eines Strafverfahrens und für die Verhängung einer Busse unerlässlich, begründete sie die Eingabe.
Die Frau hatte aber kein Glück. Ob sie oder ihr Ehemann den Wagen auf den Parkplatz gelenkt habe, sei irrelevant, befand das Verwaltungsgericht. Im Urteil heisst es: Selbst wenn der Ehemann das Auto auf den Parkplatz gelenkt habe, sei die Frau als Halterin zur “Ingangsetzung der Parkhur” und zur Hinterlegung des Parkscheins verpflichtet gewesen.
Das Gericht wies die Beschwerde ab und brummte der Fahrzeughalterin Kosten von total 476 Franken auf. Der Fall ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Die Busse könnte sogar noch teurer werden, denn die abgeblitzte Beschwerdeführerin hat das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weitergezogen.

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