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Petardenschüsse ins Publikum: St.Galler Hooligan soll ins Gefängnis

(Keystone-SDA) Ein 24-jähriger Hooligan aus dem Kanton St.Gallen muss sich für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern an einem Fussballmatch vor Gericht verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung und mehrfacher Gefährdung des Lebens an.

Der zuständige Zürcher Staatsanwalt bestätigte einen entsprechenden Artikel des “Tages-Anzeigers” vom Montag, gemäss dem er für den Angeklagten eine unbedingte Gefängnisstrafe fordert. Wie lange diese dauern soll, will er erst am Prozess publik machen.

Der Hooligan hatte am Match FCZ gegen FCB vom 17. Mai 2009 im Letzigrund drei Leuchtpetarden abgefeuert – eine auf die Wiese und zwei in den Familienbereich. Eine unbeteiligte Frau erlitt dabei Verbrennungen.

Der Mann werde deshalb nicht wegen üblicher Hooligan-Delikte wie Sachbeschädigung oder Gewalt gegen Beamte angeklagt, sondern wegen Gefährdung des Lebens und versuchter schwerer Körperverletzung, sagte der Staatsanwalt.

Wann es zum Prozess kommt, ist noch unklar. Der Staatsanwalt rechnet aber damit, dass es noch vor Sommer so weit sein dürfte.

Mit Internet-Fahndung gefasst

Der Fall ist nicht nur wegen der geforderten unbedingten Gefängnisstrafe wegweisend, sondern auch wegen der Ermittlungstaktik, welche die Polizei für die Verhaftung des Mannes nutzte: Dieser Hooligan ist der erste im Raum Zürich, der mit Hilfe des Internets ermittelt wurde.

Die Polizei stellte ein Bild des gesuchten Fans ins Internet. Nur fünf Tage später konnte der Mann gefasst werden. Der 23-Jährige, dem noch andere Delikte vorgeworfen werden, sass darauf rund einen Monat in Untersuchungshaft.

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