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Pflegefachfrau von fahrlässiger Tötung freigesprochen

(Keystone-SDA) Bern – Eine Berner Pflegefachfrau ist nicht schuld am Tod eines Kleinkinds, das 2006 nach der fehlerhaften Dosierung eines Medikaments in einer Berner Kinderklinik verstarb. Das hat in Bern eine Strafeinzelrichterin entschieden.
Die Richterin hält es zwar für erwiesen, dass die Pflegefachfrau statt 150 Mikrogramm eines Medikaments die dreifache Menge bereitstellte und somit einen Fehler beging. Ein Gutachten habe aber ergeben, dass das Kind möglicherweise auch bei der Dosierung gestorben wäre, welche die Ärztin verlangt hatte.
Damit sei die vom Gesetz her geforderte an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der Fehler für den Tod des Kindes verantwortlich sei, nicht gegeben, erklärte die Richterin.
Das damals elfmonatige Kind litt an einer Kombination von Herzrhythmusstörungen und einer Herzmuskelerkrankung, die ein von der Richterin befragter Sachverständiger als sehr selten bezeichnete. Es befand sich in der Intensivstation. Mit dem Urteil folgte die Richterin dem Antrag der Verteidigung.

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