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Pistorius blitzt mit Beschwerde ab

(Keystone-SDA) Der südafrikanische Sprinter Oscar Pistorius scheitert vor der höchsten juristischen Instanz seines Landes mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung wegen Mordes.

Das Verfassungsgericht habe den Antrag auf Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abgewiesen, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag.

Der zuvor wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Pistorius war im Dezember von einem Berufungsgericht wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden. Das Strafmass wurde noch nicht verkündet, dem früheren Spitzensportler drohen bis zu 15 Jahre Haft. Vorerst darf der 29-Jährige gegen Zahlung einer Kaution im Hausarrest bleiben. In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Das Berufungsgericht kam aber zu dem Schluss, dass Pistorius mit “krimineller Absicht” gehandelt habe.

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