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Polanski wird entlassen – elektronisch überwachter Hausarrest

(Keystone-SDA) Bellinzona – Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für die Entlassung von Roman Polanski aus Schweizer Auslieferungshaft. Für seine Freiheit muss der Regisseur 4,5 Millionen Franken Kaution leisten, seine Ausweise abgeben und elektronisch überwachten Hausarrest antreten.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte das Haftentlassungsgesuch des französisch-polnischen Starregisseurs Ende Oktober abgewiesen. Polanski gelangte dagegen ans Bundesstrafgericht, das seine Beschwerde nun gutgeheissen hat. Der Entscheid kann innert 10 Tagen noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Ob das BJ dies tun wird, steht laut Pressesprecher Folco Galli noch nicht fest. Über das weitere Vorgehen werde das BJ aber rasch entscheiden. Am Mittwoch werde Polanski auf jeden Fall noch nicht entlassen. Ziehe das BJ den Entscheid nicht weiter, werde es nach Sicherstellung der Ersatzmassnahmen Polanskis Freilassung anordnen.
In ihrem Urteil kommen die Richter in Bellinzona zum Schluss, dass die Fluchtgefahr mit der Kaution, dem elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Gstaader Chalet sowie der Abgabe der Ausweispapiere ausreichend gebannt werden kann.
Das Risiko einer Flucht sei zwar nach wie vor als hoch einzustufen. Es dürfe indessen angenommen werden, dass die Aussicht auf den Verlust seines Geldes Polanski nach menschlichem Ermessen davon abhalten werde. Bei der Kaution über 4,5 Millionen Franken handle es sich um einen “substantiellen Anteil” seines Vermögens.
Polanski hatte 1977 in den USA eine 13-Jährige vergewaltigt. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seither sitzt er in Auslieferungshaft.
Seine Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl hatte das Bundesstrafgericht am 20. Oktober abgewiesen. Kurz darauf traf aus den USA das offizielle Auslieferungsersuchen ein. Gemäss diesem Gesuch drohen Polanski in Amerika nur zwei Jahre Gefängnis und nicht wie ursprünglich angenommen 50 Jahre.

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