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Polanskis US-Anwälte fordern unabhängige Untersuchungkommission

(Keystone-SDA) New York – Die US-Anwälte von Starregisseur Roman Polanski fordern eine unabhängige Untersuchungskommission über angebliche Verfahrensfehler im Fall Polanski. Diese solle auch aufklären, warum die US-Behörden der Schweiz gewisse Dokumente nicht ausliefern wollten.
Diese Beweisstücke seien kein kleines technisches Detail gewesen und die Weigerung der US-Behörden, diese an die Schweiz zu liefern, sei nicht zufällig erfolgt, teilte das Anwaltsbüro “Manatt, Phelps and Phillips” mit.
Es handle sich dabei um die Aussagen des früheren Staatsanwaltes im Fall Polanski. Dieser habe unter Eid ausgesagt, dass der damalige Richter im Jahr 1977 Polanski zugesichert habe, die von ihm bereits abgesessenen 42 Tage stellten die gesamte Freiheitsstrafe dar.
Die Aussagen des Staatsanwaltes würden damit beweisen, dass der von der US-Justiz gestellte Auslieferungsantrag auf falschen und materiell unvollständigen Behauptungen basiere, hiess es weiter.
Die Schweiz hatte während der Beurteilung des Auslieferungsgesuches von den USA die Herausgabe des Protokolls dieses Verhörs verlangt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte die Freilassung von Polanski unter anderem damit begründet, dass die USA die Dokumente nicht liefern wollten.
Polanskis Anwälte fordern nun eine unabhängige Untersuchung des gesamten Falles durch eine faire und unabhängige dritte Instanz. Es gehe dabei um nichts weniger als die Integrität des US-Strafrecht-Systems und die internationale Glaubwürdigkeit des Landes.
Roman Polanski war vor knapp 10 Monaten bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden, auf Veranlassung der US-Justiz. Der 76-Jährige soll im Jahr 1977 mit einer Minderjährigen Sex gehabt haben. Polanski bekannte sich damals schuldig, floh später aber ins Ausland. Am Montag wurde das US-Auslieferungsgesuch abgelehnt.
Trotzdem figuriert Polanski weiter auf der Fahndungsliste von Interpol, erklärte die internationale Polizeibehörde. Es sei an den USA, Polanski von der Liste zu streichen. Eine derartige Anweisung liege jedoch nicht vor.

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