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Polizei geht gegen Demonstranten in kanadischer Stadt Montréal vor

(Keystone-SDA) Am 100. Tag der Studentenproteste gegen die Erhöhung der Studiengebühren in der kanadischen Provinz Québec sind am Dienstag in Montréal zehntausende Menschen auf die Strasse gegangen. Sie demonstrierten zunächst friedlich für die Demonstrationsfreiheit. Am Abend gab es Ausschreitungen.

Eine Grosskundgebung am Nachmittag war zuvor weitgehend friedlich verlaufen. Bei dieser Kundgebung sprachen sich die Redner gegen die Erhöhung der Studiengebühren aus und verurteilten ein am Freitag von der Provinzregierung beschlossenes “Sondergesetz”, welches das Versammlungsrecht einschränkt und Streikposten vor Bildungseinrichtungen verbietet.

Die Sonderregelung sieht unter anderem vor, dass Organisatoren von Demonstrationen mit mindestens 50 Teilnehmern die Polizei mindestens acht Stunden im Voraus über die geplante Proteststrecke informieren müssen.

Die Regierung der französischsprachigen Provinz reagierte mit dem Gesetz auf die seit mehr als drei Monaten andauernden Proteste und Streiks von 165’000 Studenten.

Ausschreitungen am Abend

Am Abend jedoch kam es bei einer von den Behörden als illegal eingestuften Demonstration zu gewaltsamen Zusammenstössen. Demonstranten warfen Flaschen in Richtung der Einsatzkräfte. Die Polizei setzte daraufhin Schockgranaten und Schlagstöcke gegen die Demonstranten ein.

Rund 50 Menschen wurden nach Angaben der Polizei festgenommen. Den meisten werde “illegale Versammlung” und das Tragen von Masken vorgeworfen.

Zuvor war der 29. Abendmarsch in Folge friedlich im Zentrum von Montréal gestartet. Am späteren Abend ging die Polizei dann gegen die Teilnehmer vor. Nach Angaben der Polizei wurden drei Menschen leicht verletzt, darunter zwei Polizisten.

Umstrittenes Sondergesetz

Der Provinzminister für öffentliche Sicherheit, Robert Dutil, verteidigte das umstrittene Sondergesetz: Dieses verhindere keine Demonstrationen, sondern rahme sie ein, sagte er. “In Frankreich braucht man 20 Tage vorher eine Genehmigung, in London eine Ankündigung sechs Tage im Voraus, in Genf 30 Tage”, sagte er.

Gewerkschaften und verschiedene Organisationen haben angekündigt, das bis zum 1. Juli 2013 geltende Sondergesetz vor Gericht anzufechten. Ein solches Verfahren könnte jedoch mehrere Jahre dauern.

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