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Polizei-Internet-Falle – Verurteilung wegen versuchtem Sex-Delikt

(Keystone-SDA) Wegen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern hat das Bezirksgericht Zürich am Montag zwei Männer verurteilt. Sie hatten im Internet Kontakt mit zwei vermeintlichen Mädchen aufgenommen – an den abgemachten Treffen warteten Polizisten.

“Lara” und “Vanessa” waren weder Mädchen noch 13- beziehungsweise 14-jährig. Und ebensowenig waren sie auf Sex aus. Im März 2010 hatte ein heute 33-Jähriger aus dem schwyzerischen Studen im Internet Kontakt aufgenommen mit “Lara”, die sich als 13-Jährige Schülerin ausgab.

Schon zwei Tage darauf machte der verheiratete Mann ein Treffen im Zürcher Parkhaus Urania ab. Dort warteten Ermittler der Stadtpolizei. In der Wohnung des Mannes fanden sie verbotene Pornografie mit Kindern und Tieren im Computer. Der mehrfach vorbestrafte Portugiese wurde nun am Montag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Im August schnappte die Polizeifalle erneut zu: Ein heute 34-jähriger Mann aus Näfels GL hatte einige Monate zuvor “Vanessa” kennengelernt, angeblich eine 14-jährige Schülerin. Über mehrere Monate hinweg führte der Schweizer via Internet pornografische Gespräche mit dem “Mädchen”. Dann vereinbarte er ein Treffen in Zürich. Und wieder warteten die Polizisten.

Das Gericht bestrafte den nicht vorbestraften Mann mit 12 Monaten Freiheitsentzug bedingt. Er hat bereits freiwillig eine Psychotherapie begonnen.

In den beiden Fällen wurden erstmals so genannte gekürzte Verfahren angewandt. Die geständigen Männer hatten schon im Vorfeld der Gerichtsverhandlung mit der Staatsanwaltschaft das Urteil ausgehandelt. Vor Gericht waren dann weder Befragungen noch Plädoyers der Verteidiger nötig.

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