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Polizisten-Aussagen passen nicht zu bisherigen Schilderungen

(Keystone-SDA) München – Im Münchner Schlägerprozess gegen drei jugendliche Schweizer haben am Montag Zeugen Aussagen gemacht, die nicht zu den Vorgängen passen wollen, wie sie bis anhin geschildert worden sind. Befragt wurden zwei Polizisten.
Diese waren am 30. Juni 2009 zum Einsatz in den Münchner Nussbaumpark beordert worden. Dort sollen die Angeklagten drei Männer brutal zusammengeschlagen haben. Einen sollen sie derart gegen den Kopf getreten haben, dass er bewusstlos liegen blieb.
Sie hätten damals im Park “zwei oder drei” Personen angetroffen, sagten die Polizisten am Montag vor Gericht. Diese hätten von einem “Gerangel” berichtet, nicht aber von einer Schlägerei, erklärten sie laut einer Mitteilung der Justizpressestelle.
Von eigenen Verletzungen hätten “die deutlich alkoholisiert wirkenden Personen” nichts gesagt. In Bezug auf die Täter hätten sie von “fünf bis sieben Jugendlichen mit russischem oder osteuropäischem Akzent” gesprochen.
Rechtsmediziner als weiterer ZeugeAuch ein Sachverständiger des Instituts für Rechtsmedizin sagte am Montag aus. Er hatte damals die drei verletzten Männer untersucht und sie nach ihren Erinnerungen und Beschwerden gefragt. Die Verletzungen, die er feststellte, hielt er dokumentarisch fest, wie die Justizpressestelle schreibt.
Vor Gericht erklärte der Mediziner, die Angaben der Geschädigten über die Vorgänge passten zu dem, wie die Verletzungen seiner Ansicht nach entstanden seien.
Gemäss Anklageschrift haben die drei Jugendlichen im Juni 2009 zusammen mit Klassenkameraden im Nussbaumpark gefeiert. In der Nähe sassen drei Arbeitslose. Unvermittelt gingen die Burschen auf die drei los und schlugen sie brutal “mit massiver und lebensgefährlicher Gewalt” zusammen.
Anschliessend schlugen sie auf der Strasse noch zwei Passanten zusammen und verletzten sie teils schwer. Die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt.

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