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Prostituierten-Lohn soll gerichtlich einklagbar werden

(Keystone-SDA) Da Prostitution heute als sittenwidrig gilt, können Prostituierte den Lohn für ihre Dienstleistung nicht gerichtlich einfordern. Das soll sich ändern. Die Rechtskommissionen beider Kammern haben eine entsprechende Standesinitiative gutgeheissen.

Die Rechtskommission des Nationalrats stimmte der Standesinitiative des Kantons Bern mit 17 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Da die ständerätliche Kommission den Vorstoss bereits im Januar befürwortet hat, kann nun ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden.

Konkret soll nach der Forderung des Vorstosses eine Bestimmung ins Gesetz, die den Vertrag zur “Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt” für rechtsgültig erklärt. Heute ist es Prostituierten aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht möglich, gültige Verträge abzuschliessen. Entsprechend ist auch der Gang an ein Gericht nicht möglich.

Im Prostitutionsgesetz des Kantons Bern, das vor einem Jahr erlassen wurde, ist die Sittenwidrigkeit aufgehoben. Zum gleichen Zeitpunkt forderte das Berner Kantonsparlament den gleichen Schritt mit einer Standesinitiative auf Bundesebene.

Damit soll die Doppelmoral im Umgang mit dem Sexgewerbe beseitigt werden. Prostituierte müssen zwar Steuern und Sozialversicherungsabgaben bezahlen, können ihren Lohn aber nicht einfordern und haben zum Beispiel Mühe, eine Unfallversicherung abzuschliessen.

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