Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Prozess gegen Kantonsbeamte wegen Vorauszahlungen für A9

(Keystone-SDA) Brig VS – Vor dem Briger Bezirksgericht müssen sich neun Personen wegen Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsführung im Zusammenhang mit Zahlungen für die Autobahn A9 verantworten. Ihnen drohen bedingte Geldstrafen. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
Den sechs Mitarbeitern der Sektion Nationalstrassen und den drei Mitarbeitern eines privaten Ingenieurkonsortiums wird Urkundenfälschung, Urkundenfälschung im Amt, ungetreue Geschäftsführung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Der ehemalige Chef der Walliser Sektion Nationalstrassen muss sich zudem wegen Betrugs verantworten.
Der zweitägige Prozess ging am Dienstag zu Ende. Ein Urteil wird nicht vor Ende Oktober erwartet.
In den Jahren 2004 und 2005 erwirkten die Angeklagten mit ihren Angaben gegenüber dem Bund Zahlungen für Arbeiten an der A9, die noch gar nicht ausgeführt worden waren. Der Hauptangeklagte machte gegenüber dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zudem inexakte Angaben über den Einsatz des Budgets. Der Staatsanwalt forderte für ihn eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 120 Tagessätzen.
Staat ausgetrickst
Die Angeklagten hätten sich nicht persönlich bereichert, sagte der Staatsanwalt. Sie hätten aber den Staat ausgetrickst, indem sie den Budgetposten für den Nationalstrassenbau vollständig ausschöpften. Damit hätten sie vermeiden wollen, dass die Subventionen verringert werden.
Insgesamt sollen sich die ungerechtfertigten Vorauszahlungen in den Jahren 2004 und 2005 auf 40 Millionen Franken belaufen haben. Allein beim Bau des Riedberg-Tunnels sollen die Bauunternehmen 13,2 Millionen Franken erhalten haben für Arbeiten, die sie noch nicht geleistet hatten.
Nach Ansicht der Untersuchungsbehörden entgingen der öffentlichen Hand durch dieses Vorgehen über eine Million Franken, unter anderem wegen entgangener Zinsen. Dieses Geld wäre eigentlich anderen Kantonen zur Verfügung gestanden oder hätte in der Bundeskasse bleiben müssen.
Befehl buchstabengetreu umgesetzt
Die Beamten seien mit ihrer Interpretation, den gesamten Budgetposten zu brauchen, zu weit gegangen, kritisierte der Staatsanwalt. Die Ingenieure hätten zudem das Geld für die noch nicht geleisteten Arbeiten nicht annehmen dürfen.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten wies diese Interpretation zurück. Der ehemalige Chef der Sektion Nationalstrassen habe lediglich Anweisungen seines Vorgesetzten umgesetzt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft