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Rechtshilfegesuch aus Mauritius gegen Basler Duty-Free-Riese Dufry

Die Schweizer Bundesanwaltschaft erhielt ein Rechtshilfeersuchen aus Mauritius betreffend der Duty-Free-Firma Dufry. KEYSTONE/PATRICK STRAUB sda-ats

(Keystone-SDA) Die Bundesanwaltschaft (BA) vollzieht derzeit ein Rechtshilfeersuchen gegen den Basler Duty-Free-Konzern Dufry. Gemäss einem Dufry-Sprecher wurde das Unternehmen bisher von keiner Behörde kontaktiert.

Absender des Rechtshilfeersuchens war die Generalstaatsanwaltschaft Mauritius, wie BA-Sprecherin Walburga Bur Berichte der “SonntagsZeitung und von “Le Matin Dimanche” bestätigte.

Ausgangspunkt der Affäre war laut den Sonntagszeitungen ein Exklusivvertrag für zwei mauritische Flughäfen, den Dufry 2013 abgeschlossen hat. Bevor Dufry zwei Drittel der Gewinne einkassiert haben soll, wurden die Flughäfen vom Staat betrieben.

Nach dem Regierungswechsel 2015 verdächtigten die Behörden von Mauritius Dufry der Bestechung, und starteten Ermittlungen, wie die “SonntagsZeitung” und “Le Matin Dimanche” weiter schreiben.

Das Rechtshilfeersuchen wurde 2016 eingereicht. Die Sonntagszeitungen zitieren Dokumente aus den sogenannten “Paradise Papers”, wonach Dufry die Anwaltskanzlei Appleby eingeschaltet habe, um in Mauritius unter anderem eine Klage wegen Verleumdung von Dufry zu prüfen.

Dufry weist alle Vorwürfe von sich. “Dufry wurde von keiner Behörde kontaktiert; weder in Mauritius noch in der Schweiz”, sagte Dufry-Sprecher Renzo Radice auf Anfrage der sda.

Die Informationen der Paradise Papers von Appleby basieren auf einem Datenleck. 13,4 Millionen Dokumente wurden der “Süddeutschen Zeitung” zugespielt und von einem internationalen Journalistennetzwerk ausgewertet. Aus der Schweiz war ein Rechercheteam von Tamedia beteiligt.

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