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Reemtsma-Entführer Drach nach mehr als 15 Jahren Haft frei

(Keystone-SDA) Mit der Entführung des Millionen-Erben Jan Philipp Reemtsma wollte sich Thomas Drach seinen Traum von einem Leben in Reichtum und Luxus erfüllen. Stattdessen kam er für mehrere Jahre ins Gefängnis. Nun ist der 53-Jährige wieder frei.

Drach kam nach mehr als 15 Jahren hinter Gittern wieder auf freiem Fuss. Er will Deutschland verlassen.

Der 53-Jährige wurde am Montagmorgen gegen 6.30 Uhr aus dem Gefängnis in Hamburg-Fuhlsbüttel entlassen, wie ein Sprecher der Hamburger Justizbehörde sagte. Er habe zuvor deutlich gemacht, dass er aus Deutschland ausreisen wolle.

Damit entzöge sich der Schwerverbrecher den strengen Auflagen, die von der Hamburger Justiz gegen ihn verhängt wurden. Mehrere Auflagen, wie etwa das Tragen einer elektronischen Fussfessel, gelten nur für das Inland.

Drach und seine Komplizen hatten den Millionen-Erben Reemtsma im Frühjahr 1996 vor dessen Haus in Hamburg-Blankenese überwältigt. Viereinhalb Wochen lang hielten sie ihn angekettet in einem Verlies in der Nähe von Bremen fest.

Lösegeld verschwunden

Gegen ein Lösegeld von 15 Millionen Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken war Reemtsma schliesslich freigekommen. Von der Beute ist nur ein Bruchteil bisher aufgetaucht.

Jüngst bestätigte die Schweizer Bundesstaatsanwaltschaft, dass sie im Zusammenhang mit den Millionen aus der Entführung ein neues Strafverfahren eingeleitet hat. Medienberichten zufolge soll ein Teil der damaligen Beute über eine Schweizer Strohfirma in ein Bordell in Frankfurt am Main investiert worden sein.

Es ist aber auch unklar, wie viel von dem Geld noch übrig sein könnte. Drach konnte sich nach der Entführung zunächst nach Südamerika absetzen und führte knapp zwei Jahre lang ein luxuriöses Leben in Uruguay. Im März 1998 wurde er in Argentinien aufgespürt und festgenommen, als er ein Rockkonzert besuchen wollte.

Erst gut zwei Jahre später, im Juli 2000, wurde Drach nach Deutschland ausgeliefert und wegen erpresserischen Menschenraubes zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

In der Haft kam eine weitere Strafe hinzu; Drach hatte seinen Bruder erpressen lassen wollen. Da Drach eisern über den Verbleib des Geldes schwieg und keine Reue zeigte, musste er die Strafe vollständig verbüssen.

Strenge Auflagen

Für Drach gelten nach seiner Freilassung im Inland strenge Auflagen: Er müsste eine elektronische Fussfessel tragen. Diese wurde ihm nach Auskunft des Justizsprechers jedoch noch nicht angelegt, da er vermutlich ausreisen werde.

Im Ausland müsste er keine Fussfessel tragen. Ausserdem ist es ihm untersagt, Waffen zu besitzen und Kontakt zu seinem Opfer Jan Philipp Reemtsma aufzunehmen. Das gilt auch im Ausland.

Wenn er sich in Deutschland aufhält, muss er nach Angaben des Hanseatischen Oberlandesgerichts seinen Wohnsitz mitteilen und sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden. Zudem ist er angehalten, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden oder eine geregelte Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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