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Reisende werden von der SBB etwas grosszügiger entschädigt

(Keystone-SDA) Bern – Bei Verspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr werden SBB-Reisende künftig etwas grosszügiger entschädigt als bisher: Ab 60 Minuten Verspätung werden neu 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent.
Derzeit beträgt die Rückzahlung bei Verspätungen ab 60 Minuten 20 Prozent. Die neue Regelung wird auf den Fahrplanwechsel am 13. Dezember eingeführt und entspricht den europäischen Vorgaben, wie die SBB mitteilte.
Bei TGV-Verbindungen ist die SBB schon heute grosszügiger, als es die europäischen Vorgaben verlangen: So wird ab 30 Minuten Verspätung ein Drittel des Fahrpreises erstattet. Übersteigt die Verspätung zwei Stunden, werden neu auch hier 50 Prozent vergütet. Betroffene Fahrgäste erhalten einen Reisegutschein, der an jedem Bahnhof auch in Bargeld umgetauscht werden kann.

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