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Rolf Erbs Anwalt findet Strafverfahren unfair

(Keystone-SDA) Das Strafverfahren sei unfair, sein Mandant Rolf Erb werde verunglimpft: Anwalt Lorenz Erni hat am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht die Ermittler und das Winterthurer Bezirksgericht kritisiert.

Staatsanwaltschaft und Richter hätten sich mit Erbs Argumenten gar nie ernsthaft auseinandergesetzt. Stattdessen hätten sie den 62-Jährigen vorverurteilt.

Mit dem erstinstanzlichen Urteil gegen Rolf Erb ist Erni nicht nur inhaltlich unzufrieden – auch der Ton passt dem Anwalt überhaupt nicht. Sein Mandant, der im März 2012 zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, werde als Trödler und Drückeberger dargestellt, weil er das Strafverfahren verzögert habe. “Eine solche Verzögerungstaktik gab es aber nicht”, sagte er vor Gericht.

Die Trödler sind gemäss Erni vielmehr bei den Ermittlern zu suchen. Erb habe zu rund 100 Einvernahmen erscheinen müssen. Die Ermittlungen seien nur sehr langsam vorangegangen. Auch mit dem aktuellen Berufungsverfahren ist der Anwalt unglücklich. Er habe in die 1150 Aktenordner im Keller der Staatsanwaltschaft nicht genügend Einsicht erhalten.

Zu wenig Know-How für Bilanz-Fälschungen

Inhaltlich setzte Erni in seinem Plädoyer aber auf die gleichen Argumente wie die Verteidigung vor über einem Jahr vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Rolf Erb habe zwar unbestritten eine wichtige Aufgabe innerhalb des Familienkonzerns bekleidet, doch das Sagen habe sein Vater Hugo gehabt. “Kein Entscheid wurde an Hugo vorbei gefällt.” Die Verantwortung für die Bilanzen, die “von der Rechnungslegung her vielleicht nicht Ordnung sind”, liege beim 2003 verstorbenen Vater.

Dieser habe schon früh begonnen, “Massnahmen zur Steueroptimierung” anzuwenden. Zusammengearbeitet habe er dabei mit seinem Revisor, der gleichzeitig sein Freund gewesen sei. Der Revisor, der den Betrug gedeckt haben soll, starb 2003 – im gleichen Jahr wie Patron Hugo Erb. Erni attestierte seinem Mandanten Rolf Erb zudem “nicht genügend Know-How” für Manipulationen. Er sei mehr mit der operativen Führung betraut gewesen als mit Abschlüssen.

Was jedoch erstaunt: Obwohl Erb am ersten Prozesstag passend dazu sagte, dass “Buchhaltung nie mein stärkstes Fach war”, konnte er auf Fragen zu den Finanzen ohne lange zu überlegen detailliert Auskunft geben.

Nie um eine Antwort verlegen

Die Staatsanwältin glaubt nicht an angeblich mangelndes Wissen. Erb habe in seinem Geschäftsgebaren jeglichen Anstand vermissen lassen und über Jahre ein ausgeklügeltes Lügengebilde aufrecht erhalten. Tagtäglich habe er Mitarbeiter, Lieferanten und Banken angelogen und sei nie um eine Antwort verlegen gewesen. “Und das nur, um seinen feudalen Lebensstil weiterführen zu können.”

Sein Verschulden beurteilte sie als “sehr schwer”, weshalb eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Jahren angebracht sei. Das Urteil aus Winterthur sei mit acht Jahren zu mild. Ihr sei in der Schweiz kein grösserer Fall von Wirtschaftskriminalität bekannt als der Fall Erb.

Erb ist wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung angeklagt. Er soll während fünf Jahren Abschlüsse manipuliert haben, um die immense Verschuldung der Erb-Gruppe zu verschleiern und dem Konzern so weitere Bankkredite zu sichern. Im Jahr 2003 stürzte das Kartenhaus zusammen. Die Erb-Pleite hinterliess einen Schuldenberg in dreistelliger Millionenhöhe.

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