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Rund jedes vierte Gesuch für Lebensmittel abgewiesen

(Keystone-SDA) In der EU zugelassene Lebensmittel, die den Schweizer Vorschriften nicht in allen Punkten entsprechen, dürfen seit einem Jahr in der Schweiz in den Handel gebracht werden. Massgebend ist das “Cassis de Dijon”-Prinzip. Bisher bewilligte der Bund 27 Produkte.

Eingereicht wurden bisher 98 Gesuche. Rund jedes vierte, nämlich bisher 24, lehnte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ab, wie es in seiner am Donnerstag veröffentlichten Bilanz zum ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des “Cassis de Dijon”-Prinzips am 1. Juli 2010 festhielt. Die restlichen Gesuche sind noch hängig oder wurden zurückgezogen.

Etliche Gesuche wurden abgewiesen, weil Produkte als “gesundheitsfördernd” (Health Claims) angepriesen werden oder zur Gruppe der Nahrungsergänzungsmittel gehören. Produkte dieser Kategorien sind vom “Cassis de Dijon”-Prinzip ausgenommen.

Dasselbe gilt für Produkte, die unter die Zulassungspflicht für Arzneimittel fallen. Eine Reihe von Gesuchen wurde von den Gesuchstellern selber zurückgezogen, weil die Produkte die Anforderungen nicht erfüllen konnten.

Bisher wurden fünf Bewilligungen mittels Beschwerde angefochten, wie Judith Deflorin von der Sektion Anmeldestelle Cassis de Dijon auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Alle Fälle sind beim Bundesverwaltungsgericht oder beim Bundesgericht hängig.

Zahl der Anträge steigt wieder

Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des “Cassis de Dijon”-Prinzips seien relativ viele Gesuche eingegangen, berichtete Deflorin. “Danach kam aber eine Flaute. Erst in letzter Zeit ist die Zahl der Anträge wieder gestiegen.”

Über die Ursachen der Zurückhaltung kann sie nur spekulieren. “Es ist relativ anspruchsvoll, ein Gesuch zusammenzustellen. Oder es werden die Gerichtsentscheide zu den Beschwerden abgewartet. Oder der Aufwand lohnt sich angesichts des erwarteten Ertrages nicht”, sagt sie.

Fast die Hälfte aller Gesuche (48 Prozent) kamen aus Deutschland. Dahinter folgen die Nachbarländer Frankreich (19 Prozent), Italien (14 Prozent) und Österreich (7 Prozent). Das BAG erklärt sich diese Rangliste damit, dass die Produkte in mindestens einer Schweizer Amtssprache gekennzeichnet werden müssen.

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