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Schadenersatzurteil gegen Ex-Börsenhändler Kerviel abgesenkt

Der ehemalige Börsenhändler Jerome Kerviel muss bedeutend weniger Schadenersatz an seine ehemalige Arbeitgeberin bezahlen, weil diese laut Urteil einen Mitschuld trage. (Archiv) KEYSTONE/AP/CHRISTOPHE ENA sda-ats

(Keystone-SDA) Ein französisches Gericht hat die Schadenersatzforderung gegen den Ex-Börsenhändler Jérôme Kerviel drastisch abgesenkt.

Anstelle der in zwei Gerichtsurteilen festgesetzten 4,9 Milliarden Euro solle Kerviel der Grossbank Société Générale lediglich eine Million Euro zahlen, erklärte das Berufungsgericht von Versailles am Freitag. Der 39-Jährige sei für den Schaden, den sein damaliger Arbeitgeber erlitten hatte, nur “teilweise” verantwortlich.

In der Anfang 2008 bekannt gewordenen Affäre hatte Kerviel die Société Générale durch hochriskante Finanzspekulationen fast in den Ruin getrieben. Die Bank beziffert die durch ihren einstigen Mitarbeiter verursachten Verluste auf 4,9 Milliarden Euro.

In zwei Prozessen wurde Kerviel deswegen zu drei Jahren Haft und 4,9 Milliarden Euro Schadensersatz verurteilt. Frankreichs Oberstes Gerichtshof bestätigte 2014 zwar die Haftstrafe, erklärte den Rekord-Schadenersatz aber für ungültig. Das Gericht gab der Société Générale eine Mitschuld an den Verlusten, weil Kontrollmechanismen der Bank versagt hätten.

Das Berufungsgericht von Versailles, das in einem Zivilprozess die Schadenersatzansprüche der Société Générale erneut prüfte, urteilte nun, Kerviel sei für den Schaden nur zum Teil verantwortlich. Kerviel hat stets argumentiert, seine Vorgesetzten hätten von seinen Geschäften gewusst. Die Bank bestreitet das.

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