Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Schulbusfahrer missbraucht behindertes Mädchen sexuell

(Keystone-SDA) Das St. Galler Kantonsgericht hat die Strafe eines 43-jährigen Sexualtäters gemildert und ihn zu einer bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Schulbusfahrer hatte 2007 und 2008 ein 14-jähriges, geistig behindertes Mädchen missbraucht.

Das Kantonsgericht sprach den Mann am Mittwoch der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der Pornografie, der fahrlässigen Körperverletzung und der versuchten Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe muss er 300 Franken Busse bezahlen und sich einer Behandlung unterziehen.

Der 43-Jährige war als Schulbusfahrer angestellt und brachte behinderte Kinder von ihrem Zuhause ins Schulheim. Unter den Kindern befand sich auch ein 14-jähriges, geistig behindertes Mädchen.

Zwischen Dezember 2007 und April 2008 missbrauchte der Mann das Mädchen im Schulbus, in seiner Wohnung und in einem Nachtclub. Ausserdem soll er das Mädchen nackt fotografiert und ihm Sexfilme gezeigt haben.

Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, davon ein halbes Jahr unbedingt. Der Verurteilte zog den Fall ans Kantonsgericht weiter.

Sein Verteidiger beantragte eine bedingte Strafe von höchstens 18 Monaten. Die sexuellen Kontakte hätten im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden, sagte er. Sein Mandant sei physisch angeschlagen, seine geistigen Fähigkeiten eingeschränkt; er sei nur vermindert schuldfähig.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft