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Schutz für Schweizer Qualitätsprodukte im EU-Raum

(Keystone-SDA) Sbrinz oder Walliser Raclette sind schon bald in der EU geschützt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat am Dienstag in Brüssel ein Abkommen unterzeichnet, das die gegenseitige Anerkennung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben regelt.

Mit dem Abkommen “erhalten wir mehr Rechtssicherheit und Marktzugang”, sagte Schneider-Ammann in Brüssel. Klar seien damit auch Ambitionen verbunden, das Export-Volumen der Qualitätsprodukte zu steigern.

Der Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) sprach von einem “weiteren wichtigen Schritt auf dem bilateralen Weg”. Das Abkommen sei ein “flankierendes Instrument” in der gemeinsamen Förderung des Handels zwischen der Schweiz und der EU.

EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos bezeichnete das Abkommen als ein Schlüsselelement in der gemeinsamen Agrarpolitik. Es zeige, dass es möglich sei, zwischen Nachbarn Lösungen zu finden. Er hoffe deshalb auch auf ein positives Ende der laufenden Verhandlungen zum Agrarfreihandel.

Dynamische Anpassung

Das AOC-Abkommen wird als neuer Anhang dem bereits bestehenden Agrarabkommen von 1999 beigefügt. Der Abkommensentwurf war bereits Ende 2009 unterzeichnet worden. Danach erfolgten beidseitige Prüfungen und eine öffentliche Konsultation zu den geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC oder GUB) sowie den geschützten geografischen Angaben (GGA).

Dank des Abkommens sind künftig Schweizer Produkte wie der Vacherin Mont-d’Or, das Bündnerfleisch oder der Gruyère auch in der EU geschützt. Die Listen der Produkte, die gegenseitig geschützt werden, sollen regelmässig angepasst werden können.

Neue Registrierungen werden einmal im Jahr im gemischten Ausschuss, in dem sich beide Parteien treffen, diskutiert und aufgenommen. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den jeweiligen Parlamenten in der Schweiz und der EU gutgeheissen werden.

Emmentaler ausgeklammert

Ausgeklammert von dem Ganzen bleibt vorerst der Emmentaler-Käse. Das Problem soll zu einem späteren Zeitpunkt in einer so genannten “Rendez-vous”-Klausel geklärt werden.

Für die EU bezeichnet “Emmentaler” nur eine Käsesorte und hat nichts mit dem bernischen Kantonsteil zu tun. Sie schlug deshalb vor, den “echten” Emmentaler als “Schweizer Emmentaler” oder “Emmentaler Switzerland” schützen zu lassen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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