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Schweiz erteilt Chodorkowski ein Schengen-Visum

(Keystone-SDA) Der russische Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski kann in die Schweiz reisen, wo seine Frau und seine zwei Söhne leben. Die Schweiz hat sein Gesuch um ein Schengen-Visum bewilligt.

Dies teilten die Schweizer Botschaft in Berlin und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes würden keine weiteren Angaben gemacht, hiess es in einer knappen Medienmitteilung.

Chodorkowskis Sprecher David Krikler sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, man sei “sehr dankbar” über den positiven Schweizer Bescheid.

Der ehemalige Öl-Milliardär Chodorkowski hatte erklärt, er wolle im Januar in die Schweiz reisen. Seine Frau Inna und die Zwillingssöhne Gleb und Ilja leben in der Schweiz; die Söhne gehen dort zur Schule. Die Tochter Anastasia lebt in Moskau.

Bis zu 90 Tage pro Halbjahr

Bei der Schweizer Botschaft in Berlin hatte der 50-Jährige einen Antrag auf ein dreimonatiges Schengen-Visum gestellt. Inhaber eines Schengen-Visums können sich in den 26 Staaten des Abkommens bis zu 90 Tage pro Halbjahr aufhalten.

Der Ex-Ölunternehmer war nach jahrelanger Haft von Russlands Staatschef Wladimir Putin begnadigt worden und nach Berlin ausgereist.

Chodorkowski kann nach eigenen Angaben nicht nach Russland zurückkehren, da ihn dort eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 500 Millionen Franken erwartet. Er will sich nach eigener Aussage aber nicht an Putin rächen oder in die Politik gehen, sich allerdings für politische Gefangene in Russland einsetzen.

Vermögen auf Schweizer Konten

Der Kreml-Kritiker, der als Ölunternehmer zum reichsten Mann Russlands aufgestiegen war, hat Schweizer Medien zufolge einen Teil seines Vermögens auf Schweizer Konten.

Im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs aus Russland hatte die Bundesanwaltschaft 2004 ein Vermögen von 6,2 Milliarden Franken von Chodorkowskis Yukos-Konzern auf fünf Banken in der Schweiz eingefroren. Gegen diese Massnahme reichten Chodorkowski und seine Mitstreiter Beschwerde ein.

Das Bundesgericht entschied, dass das Einfrieren der Gelder gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse und hob die Blockade auf. Der Antrag auf Rechtshilfe wurde vom Bundesgericht 2007 definitiv verweigert.

Der frühere Chef des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos war 2003 festgenommen und zwei Jahre später wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Ihm drohten in Russland noch weitere Verfahren, so dass ein Ende seiner Haft nicht absehbar war.

Die Gerichtsverfahren gegen ihn waren vom Westen als politisch motiviert kritisiert worden. Noch immer sind ehemalige Geschäftspartner Chodorkowskis in Russland inhaftiert.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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