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Schweiz in Strassburg für Rassismus-Verurteilung gerügt

(Keystone-SDA) Laut dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Schweiz mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perincek wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. Perincek hatte den Völkermord an den Armeniern bestritten.

Dogu Perincek, Präsident der türkischen Arbeiterpartei, hatte 2005 bei mehreren Reden in der Schweiz den Genozid von 1915 bis 1917 an den Armeniern im Osmanischen Reich als “internationale Lüge” bezeichnet. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn dafür wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe.

Unterschied zu Diktaturen

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil 2007. Es hatte dabei die Ansicht vertreten, dass in Bezug auf die Qualifikation der Ereignisse von 1915 als Völkermord in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ein Konsens bestehe. Fest stehe zudem, dass Perincek aus rassistischen und nationalistischen Motiven gehandelt habe.

Perincek gelangte dagegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR ist in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil nun zum Schluss gekommen, dass die Schweiz das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat.

Die offene Debatte um heikle Themen sei einer der grundlegenden Aspekte dieses Rechts. Das Recht auf freie Meinungsäusserung unterscheide demokratische und pluralistische Gesellschaften von diktatorischen und totalitären Regimen. Zur Frage, wie der Genozid an den Armeniern zu bewerten sei, äussere sich das Gericht nicht.

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