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Schweiz lockert Regelung zu Flüssigkeiten im Handgepäck nicht

(Keystone-SDA) Wer zum Beispiel aus der Türkei kommend auf einem Schweizer Flughafen umsteigt und weiterfliegt, sollte vor dem Abflug in der Türkei auch künftig auf den Kauf von Duty-Free-Getränken verzichten: Mitnehmen darf er sie nämlich nach dem Umsteigen in der Schweiz weiterhin nicht.

In der EU und in der Schweiz gilt heute, dass Reisende Flüssigkeiten, die sie in einem Zollfreigeschäft ausserhalb der Europäischen Union oder an Bord eines Flugzeugs aus einem solchen Land gekauft haben, nicht zu ihrem Weiterflug mitnehmen dürfen.

Diese Regelung hebt die EU nun grundsätzlich auf den 29. April auf. Einige Länder – darunter Italien, Frankreich und Grossbritannien – bleiben aber weiterhin dabei.

Die Schweiz bleibt ebenfalls bei der bisherigen Regelung. Zu diesem Schluss kamen das BAZL und die Sicherheitsorgane des Bundes in einer gemeinsamen Analyse der Bedrohungslage.

Vom Verbot ausgenommen sind die EU-Länder sowie Island, Norwegen, Singapur, Malaysia, Kroatien, Kanada und die USA. Die Sicherheitskontrollen in diesen Ländern seien nämlich gleichwertig zu den EU-Kontrollen.

Es komme recht häufig vor, dass Reisende ihre Getränke und dergleichen wieder abgeben müssten, sagte Sonja Zöchling, Mediensprecherin des Flughanfes Zürich, auf Anfrage. Beim Umsteigen müssten sie nämlich die Sicherheitskontrolle passieren.

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