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Schweizer Bank Reyl erhält Vorladung von französischer Justiz

(Keystone-SDA) Die Genfer Bank Reyl & Cie. hat eine Vorladung von Frankreichs Justiz erhalten. Die französischen Richter wollten die Bank im Zusammenhang mit der Affäre Cahuzac anhören, teilte die Bank am Freitag in einem Communiqué mit.

Reyl & Cie. wolle mit den französischen Behörden zusammenarbeiten, teilte die Bank mit. Das Schweizer Recht gelte es aber zu respektieren. Ein genaues Datum für die Anhörung nannte sie nicht.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass ein ehemaliger Angestellter von Reyl & Cie, Pierre Condamin-Gerbier, aus der Untersuchungshaft in Bern entlassen worden war. Er gilt als Schlüsselzeuge in der Affäre Cahuzac.

Vincent Jeanneret, Anwalt der Genfer Bank Reyl & Cie zeigte sich in einem Interview mit der Online-Ausgabe der Westschweizer Wirtschaftszeitung “L’Agefi” überzeugt, dass Condamin-Gerbier verurteilt werde.

Bei Condamin-Gerbier gebe es keine Fluchtgefahr, sagte Jeanneret gegenüber “L’Agefi” weiter. Der Franzose habe während den rund zwölf Anhörungen seit dessen Festnahme am 5. Juli stets beteuert, mit seinem Heimatland nichts mehr zu tun haben zu wollen. In Frankreich laufe zudem eine Strafuntersuchung gegen Condamin-Gerbier, da dieser vor der parlamentarischen Untersuchungskommission unter Eid gelogen habe.

Der Ex-Bankier hatte im Juni vor der Kommission des französischen Senats behauptet, er sei im Besitz einer Liste mit französischen Steuerbetrügern. Darunter seien auch 15 französische Minister und Ex-Minister. Die angebliche Liste wurde Anfang Juli der französischen Justiz übergeben.

Liste als Vorwand

Später sagte Condamin-Gerbiers Anwalt Edmond de Braun, die Liste existiere nicht. Sein Mandant wollte jene zum Schweigen bringen, die ihn bedroht hätten, sagte der Anwalt Mitte August gegenüber “L’Agefi”.

Im Zuge der Affäre um nicht deklarierte Konten bei der Reyl-Gruppe musste der damalige französische Budgetminister Jérôme Cahuzac im vergangenen März zurücktreten. Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Geldwäscherei und Steuerhinterziehung.

Die Bank Reyl & Cie. und deren Tochtergesellschaft Reyl Private Office erhoben im Juni Anzeige gegen Condamin-Gerbier. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ein Verfahren wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, Verletzung des Berufsgeheimnisses und Urkundenfälschung.

Eine Beschwerde des Franzosen wurde am 8. August vom Bundesstrafgericht abgelehnt. Die Richter sahen einen “dringenden Tatverdacht”.

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