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Schweizer Bauern könnten künftig Fische züchten

(Keystone-SDA) Fisch vom Bauernhof: Dieser Idee steht der Bundesrat grundsätzlich positiv gegenüber. Er will prüfen, ob Fische in Aquakulturen als landwirtschaftliche Nutztiere gelten sollen.

Gegebenenfalls werde er dem Parlament die nötigen Gesetzesänderungen vorlegen, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Adreas Aebi (SVP/BE). Er begrüsse Innovationen in der Landwirtschaft.

Dem Parlament beantragt der Bundesrat dennoch, die Motion abzulehnen. Dies aus rechtlichen Gründen: Aebi fordert eine Änderung auf Verordnungsstufe. Laut dem Bundesrat bräuchte es aber eine Gesetzesrevision, möglicherweise sogar eine Verfassungsänderung.

Fischzucht und Aquakultur zählen gemäss heutigem Gesetz nicht zur Landwirtschaft. Bauten und Anlagen für die Aquakultur sind damit in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie als Nebenbetrieb zugelassen werden.

Aebi weist in seiner Motion darauf hin, dass sich mit einer Änderung für die Landwirtschaft neue Möglichkeiten bieten würde. Der Konsum von Fisch in der Schweiz nehme stetig zu, gibt er zu bedenken. Die Produktion liege jedoch bei lediglich 3 bis 4 Prozent des Bedarfs.

Da das Potenzial der Fischproduktion in natürlichen Gewässern limitiert sei, wäre die Produktion von Fischen in eigens dafür erstellten Anlagen eine Alternative. Die Produktion von Fisch in Schweizer Landwirtschaftsbetrieben würde auch Transparenz ermöglichen in Bezug auf das Tierwohl und die Umweltverträglichkeit.

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