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Schweizer Behörden verzichten auf neue Sicherheitsmassnahmen

(Keystone-SDA) Berlin – Erhöhte Sicherheitsstandards für Futtermittelbetriebe, wie sie die deutsche Agrarministerin Ilse Aigner am Freitag angekündigt hat, sieht das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für die Schweiz zurzeit nicht vor. Ausgeschlossen werden Verschärfungen allerdings nicht.
“Verschärfungen sind immer denkbar”, sagte die BLW-Vizedirektorin Eva Reinhard am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Allerdings müsse erst geprüft werden, ob weitergehende Massnahmen wirklich nötig seien.
Denn zumindest Teile des deutschen Massnahmenkatalogs sind laut Reinhard bereits Bestandteil der geltenden Schweizer Standards. “Eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe zum Beispiel gibt es in der Schweiz schon jetzt.” Ebenfalls bereits in Gebrauch sei eine Positivliste der zugelassenen Futterzutaten.
Nach Aigners Plänen soll zudem in derselben Anlage nicht sowohl Futterfett als auch technisches oder industrielles Fett hergestellt werden. Reinhard bezweifelt, dass solche Massnahmen zur erwarteten höheren Sicherheit führt. “Bei willentlichen Fehlhandlungen nützen solche Vorschriften nichts, verteuern aber die Herstellung.”
Regelmässige KontrollenIn der Schweiz gibt es gemäss Reinhard “ein oder zwei” Unternehmen, die beide Produkte herstellen. “Bisher sind wir der Ansicht, dass diese Betriebe sauber arbeiten”.
“Wir führen bereits jetzt jährlich strenge Kontrollen durch”, sagte die BLW-Vizedirektorin. Neben Dioxin werde dabei beispielsweise nach Schwermetallen und Pflanzenschutzmitteln gesucht. “Die Futtermittelbetriebe müssen zudem ausweisen können, woher die Komponenten des Futters kommen.” So sei die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
Maximal 3 Jahre GefängnisIn Deutschland wird ausserdem über eine Verschärfung des Strafrahmens bei Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz diskutiert. Laut Reinhard liegt das maximale Strafmass hierzulande bei vorsätzlich illegaler Tätigkeit bei 3 Jahren Gefängnis.
Gemäss Reinhard hat das BLW zusätzliche Stichproben bei Lieferungen von Fettmischungen aus Deutschland und Holland gemacht. Dies, obwohl nach derzeitiger Kenntnis weder verseuchtes Tierfutter noch dioxinbelastete Fettmischungen von Deutschland in die EU oder die Schweiz geliefert wurden.

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