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Schweizer lassen sich Reiselust nicht verderben

Jede Person in der Schweiz packt im Schnitt drei Mal jährlich die Koffer für eine Reise mit Übernachtung. (Themenbild) KEYSTONE/LUKAS LEHMANN sda-ats

(Keystone-SDA) Die Reiselust der Schweizerinnen und Schweizer bleibt trotz der unsicheren Weltlage ungebrochen. Wie schon im Vorjahr unternahm auch 2016 jede Person im Schnitt drei Reisen mit Übernachtungen, zwei davon ins Ausland.

Gut neun von zehn Einwohnerinnen und Einwohnern packten letztes Jahr mindestens einmal die Koffer für eine oder mehrere auswärtige Übernachtungen. Damit hat die Reisefreudigkeit gegenüber den Vorjahren noch leicht zugenommen, wie neue Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) vom Donnerstag zeigen.

Deutschschweizer kamen vergangenes Jahr auf durchschnittlich 3,0 Reisen mit Übernachtungen, Westschweizer auf 2,9 und Personen aus dem italienischen Sprachraum auf 2,6. Ein Drittel der Touren blieb innerhalb der Landesgrenzen, fast 40 Prozent führten in ein Nachbarland, die meisten nach Deutschland, Italien und Frankreich.

Frankreich war 2016 bei Gästen aus der Schweiz etwas weniger gefragt als im Jahr zuvor. Dafür konnten Destinationen in Südwesteuropa wie Spanien und Portugal zulegen. Auch andere Kontinenten waren etwas häufiger Reiseziel.

Zehn Tagesausflüge

Eine Privatreise mit Übernachtung liess sich eine Person 2016 pro Tag 147 Franken kosten, knapp 9 Franken mehr als 2015. Im Ausland wurde mit 160 Franken knapp ein Drittel mehr ausgegeben als im Inland. Eingerechnet sind neben der Unterkunft die Transportkosten, Verpflegung und sonstige Auslagen, wie das BFS ausführt.

Neben den Reisen mit Nächtigungen unternahm jede in der Schweiz wohnhafte Person letztes Jahr 10,2 Tagesreisen (2015: 10,7), die allermeisten davon im eigenen Land. Auch hier waren Deutschschweizer 2016 mit über elf Tagen am häufigsten auf Achse. Tessinerinnen und Tessiner unternahmen nicht einmal halb so viele Tagesausflüge.

An der Erhebung des BFS über das Reiseverhalten beteiligten sich rund 3000 Personen im Alter ab sechs Jahren. Als Tagesausflug werden Ausflüge von mindestens drei Stunden Abwesenheit von zuhause gezählt. Als Reisen mit Übernachtung gelten Abwesenheiten von bis zu einem Jahr.

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