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Schwere Niederlage für Trump – Einreiseverbot bleibt ausgesetzt

Lachender Generalstaatsanwalt: Bob Ferguson spricht nach dem Urteil des Berufungsgerichts zu den Medien in Washington. KEYSTONE/AP/ELAINE THOMPSON sda-ats

(Keystone-SDA) US-Präsident Donald Trump muss wegen seines umstrittenen Einreiseverbots eine herbe juristische Niederlage hinnehmen. Das Berufungsgericht in San Francisco lehnte den Antrag der Regierung einstimmig ab, das Dekret zur Einreisesperre wieder in Kraft zu setzen.

Das Urteil fiel am Donnerstag (Ortszeit) einstimmig mit 3:0 Richterstimmen. In der 29-seitigen Urteilsbegründung folgt das Gericht fast vollständig der Argumentation der Kläger, die den Erlass als verfassungswidrig bezeichnet hatten. Die Bundesstaaten Washington und Minnesota hätten überzeugend dargelegt, dass den Abgewiesenen aus den sieben Nationen schon aus einem befristeten Einreisestopp Schaden entstehen könne.

Die US-Regierung habe keinen Beweis für Sicherheitsbedenken vorgelegt, die ein Einreiseverbot für Bürger aus diesen sieben Ländern rechtfertige. Zudem habe sie keine Belege dafür geliefert, dass Einwohner aus den von dem Erlass betroffenen Ländern Anschläge in den USA verübt hätten. Menschen aus den fraglichen Ländern können weiter in die USA einreisen.

Die Richter schreiben in ihrer Begründung: “Auf der einen Seite hat die Öffentlichkeit ein machtvolles Interesse an der nationalen Sicherheit und an der Fähigkeit des gewählten Präsidenten, Politik auszuüben. Auf der anderen Seite hat die Öffentlichkeit auch ein Interesse an freiem Reiseverkehr, an nicht zerrissenen Familien, und an der Freiheit von Diskriminierung. Es ist nicht nötig, das öffentliche Interesse eindeutiger als so zu beschreiben. Der Eilantrag ist abgewiesen.”

“Wir sehen uns vor Gericht”

Trump reagierte umgehend auf das Urteil: “Wir sehen uns vor Gericht, die nationale Sicherheit steht auf dem Spiel”, schrieb er auf Twitter, der ganze Tweet war in Grossbuchstaben verfasst. Der Sender NBC zitierte den Präsidenten nach der Entscheidung mit den Worten: “Das ist eine politische Entscheidung.” Letztlich werde die Regierung gewinnen, sagte Trump demnach.

Es ist wahrscheinlich, dass der Fall bald das Oberste Gericht der USA beschäftigen wird. Das Justizministerium kündigte an, die Regierung werde nun zunächst ihre weiteren Optionen prüfen.

Die oppositionellen Demokraten begrüssten das Urteil. Die Fraktionschefin im Repräsentantenhaus, Nancy Pelosi, sagte, ihre Partei werde weiter dafür kämpfen, dass dieser gefährliche und gegen die Verfassung verstossende Erlass zurückgezogen werde.

Weltweite Kritik

Trump hatte Ende Januar einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt. Daran gab es weltweit Kritik.

Am vergangenen Freitag setzte ein Bundesrichter in Seattle Trumps Erlass auf Antrag der Justizminister der Bundesstaaten Washington und Minnesota aus. Die US-Regierung legte Berufung ein. Das Gericht in San Francisco lehnte es ab, die Visa-Sperren sofort wieder in Kraft zu setzen. Es wies die Parteien an, ausführliche Argumente vorzulegen.

Das Justizministerium argumentierte, das Dekret sei verfassungsgemäss. Es liege in der exekutiven Gewalt des US-Präsidenten, wie der Kongress sie ihm übertragen habe. Mit seiner Entscheidung für den Einreisestopp wolle der Präsident die nationale Sicherheit der USA schützen.

Warnung vor Chaos

Die Anwälte der Bundesstaaten Washington warnten vor Chaos, sollte das Verbot wieder in Kraft treten. Familien würden auseinandergerissen, junge Leute am Studieren gehindert, Unternehmen geschädigt.

Für eine Korrektur der letzten Instanz sind am Obersten Gericht der USA mindestens 5 zu 3 Richterstimmen nötig. Am Gericht ist derzeit ein Posten vakant. Sollte der Fall dort landen und mit einem Unentschieden von vier zu vier Richtern enden, würde der Rechtsstand der vorherigen Instanz weiter Gültigkeit haben, der Bann also weiter ausgesetzt bleiben. Da dies eine Gefahr für Trump darstellt, ist noch nicht klar, ob er überhaupt soweit geht.

Vor dem Obersten Gericht dürfte es später auch um die Frage gehen, ob Trumps Erlass verfassungswidrig ist oder nicht. Die bisherigen gerichtlichen Schritte bezogen sich lediglich darauf, ob die Anordnung umgesetzt werden darf, bevor in der Sache selber entschieden worden ist. Allerdings bezog das Berufungsgericht inhaltlich auch hierzu Stellung.

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