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Sexueller Missbrauch an unter 12-Jährigen soll unverjährbar sein

(Keystone-SDA) Sexueller Missbrauch von Kindern unter zwölf Jahren soll unverjährbar sein. Dies schlägt der Bundesrat bei der Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative vor. Er reagiert damit auf Kritik: Zunächst hatte er die Grenze bei zehn Jahren festlegen wollen.

Der Bundesrat sei überzeugt, dass mit der Altersgrenze von zwölf Jahren die Volksinitiative angemessen umgesetzt werde, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern.

Der Bundesrat habe das Anliegen immer ernst genommen. Das Ja der Bevölkerung interpretiere er als Wunsch, dass Täter in möglichst vielen Fällen lebenslang strafrechtlich verfolgt werden könnten.

52 Prozent sagten Ja

Volk und Stände hatten die Unverjährbarkeitsinitiative am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen: 52 Prozent sagten Ja. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.

Auf Gesetzesebene müssen nun die Begriffe “Kinder vor der Pubertät” und “sexuelle oder pornografische Straftaten” genauer bestimmt werden. Dies sei nötig, weil die Gerichte sonst die Verfassungsbestimmung nicht einheitlich interpretieren würden, erklärte Sommaruga.

Altersgrenze bei 12 Jahren

Was die Kinder vor der Pubertät betrifft, schlug der Bundesrat zuerst eine Altersgrenze von zehn Jahren vor. Dies stiess jedoch in der Vernehmlassung auf Kritik. Vor allem Ärzteorganisationen machten geltend, dass sich das sexuelle Interesse pädophiler Straftäter häufig auf Kinder zwischen fünf und sechs Jahren sowie zwischen elf und zwölf Jahren richtet.

Der Bundesrat reagierte darauf: In der Botschaft zur Gesetzesrevision, die der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedete, legte er die Altersgrenze bei 12 Jahren fest. Eine noch höhere Altersgrenze wäre nicht zweckmässig, sagte Sommaruga. Die Initiantin hatte eine Alterslimite von 14 Jahren gefordert.

Unverjährbar sind nach dem Willen des Bundesrates künftig sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung. Aus der Verfassungsbestimmung lasse sich ableiten, dass es um schwere sexuelle Straftaten gehe, hält das Justiz- und Polizeidepartement fest.

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