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Sika weigert sich laut Gründerfamilie eine GV einzuberufen

(Keystone-SDA) Der Streit zwischen dem Sika-Verwaltungsrat und der Gründerfamilie spitzt sich zu: Der Verwaltungsrat weigere sich, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, schreibt die Schenker Winkler Holding der Gründerfamilie am Mittwoch.

Am 8. Dezember habe man ein Gesuch eingereicht, das die sofortige Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung forderte, schreibt die Familienholding: “Obwohl eine solche ohne Verzug einzuberufen ist, hat der Verwaltungsrat der Sika AG an seiner Sitzung Anfang dieser Woche keinen Termin zur Durchführung festgelegt.”

Dies sei ein eklatanter Verstoss gegen das Aktienrecht, schreibt die Schenker Winkler Holding weiter. Dieses verpflichte den Verwaltungsrat, eine Generalversammlung einzuberufen, wenn dies ein Aktionär mit 10 Prozent des Kapitals verlange.

Die Familie hält über die Schenker Winkler Holding 16,1 Prozent des Aktienkapitals und – aufgrund spezieller Regeln – 52 Prozent der Stimmen. Sie will ihren Anteil und damit auch die Stimmenmehrheit, wie seit längerem bekannt, an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen. Innerhalb der Führungsetage von Sika gibt es allerdings Widerstand.

Verwaltungsräte wehren sich gegen Abwahl

So will die Gründerfamilie an der Generalversammlung die drei bisherigen Verwaltungsräte Paul Hälg, Monika Ribar und Daniel Sauter abwählen lassen. Diese Personen würden sich aber vehement gegen ihre Abwahl wehren, schreibt die Familienholding.

Neben der Weigerung, eine Generalversammlung einzuberufen, kritisiert die Familie weitere Punkte: So seien an der Sitzung im Dezember Anliegen von Verwaltungsratsmitgliedern, die den Verkauf an Saint-Gobain unterstützten, nicht protokolliert worden.

An der letzten Sitzung schliesslich seien diese Mitglieder des Verwaltungsrates von der Diskussion und der Abstimmung über die ausserordentliche Generalversammlung ausgeschlossen worden.

Nun könnte die Generalversammlung gerichtlich erzwungen werden: Bereits Ende letzten Jahres hatte die Familienholding beim Kantonsgericht Zug ein Gesuch eingereicht, um die Einberufung der Generalversammlung anzuordnen. Dieses Verfahren laufe, schreibt die Familienholding.

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