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SNB gibt Konzernverlust von 19,2 Milliarden Franken bekannt

(Keystone-SDA) Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat 2010 einen Konzernverlust von 19,2 Mrd. Fr. eingefahren, wie sie am Donnerstag mitteilte. Im Vorjahr betrug der Gewinn noch rund 10 Mrd. Franken. Der Stabilisierungsfonds für die UBS brachte 2,6 Mrd. Fr. Gewinn.

Das spülte abzüglich der Beiträge, welche der UBS zustehen, 1,6 Mrd. Fr. in die aus Stammhaus und unabhängigem Stabilisierungsfonds konsolidierte Konzernrechnung. Dass der Fonds etwas zum Konzernergebnis beiträgt, ist eine Premiere, wie Nationalbank-Vizepräsident Thomas Jordan vor den Medien sagte.

Der Gewinn des Fonds entspricht in etwa dem Verlust des Vorjahrs. Sein Eigenkapital beträgt unterdessen 2 Mrd. Franken. Vor Jahresfrist hatte noch eine Überschuldung des Fonds von 482 Mio. Fr. bestanden.

Das Kapital steht als Absicherung für künftige mögliche Verluste zur Verfügung. Davon gehört 1 Mrd. der SNB, was darüber liegt, teilen sich UBS und SNB hälftig.

Das Darlehen der SNB für den Fonds sank innert Jahresfrist von knapp 21 Mrd. auf unter 12 Mrd. Franken. Die zusätzlich bestehenden Eventualverpflichtungen der Notenbank nahmen im gleichen Zeitraum von 3,9 Mrd. auf 2 Mrd. Fr. ab. Das Risiko für die SNB bezifferte Jordan damit auf noch 14 Mrd. Franken.

Rückkauf kein Thema

Das Portfolio des Fonds enthalte zu drei Vierteln verbriefte Kredite, der Rest seien Derivate und Kredite. Den grössten Anteil stellten gemäss Jordan weiterhin mit gut drei Vierteln Papiere aus den USA, der Anteil Europas habe abgenommen.

In dem Fonds hatte die Grossbank UBS ab Oktober 2008 toxische Papiere entsorgt – ursprünglich für 38,7 Mrd. Dollar. Dass die UBS den Fonds zurückkauft, ist derzeit gemäss Jordan kein Thema. Darüber herrsche Einigkeit mit der UBS. Für die Notenbank sei klar, dass der Schritt erst nach Rückzahlung der Darlehen in Frage kommt.

Das Parlament hatte verlangt, die Grossbank dürfe einen Rückkauf erst nach ausgiebiger Vergangenheitsbewältigung ins Auge fassen. Die Motion ist rechtlich nicht verbindlich, da der Bundesrat der Nationalbank gegenüber nicht weisungsbefugt ist.

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