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So vermeiden Sie Unfälle und Streit wegen Feuerwerk

Vorsicht mit Feuerwerk: Jedes Jahr gibt es 280 Unfälle damit - die meisten um den 1. August herum. (Archivbild) KEYSTONE/LUKAS LEHMANN sda-ats

(Keystone-SDA) 280 Unfälle mit Feuerwerk gibt es in der Schweiz jedes Jahr, und rund die Hälfte davon ereignet sich um den Nationalfeiertag herum. Männer verletzten sich mit Feuerwerk viel häufiger als Frauen. Zahlen zu verletzten Kindern gibt es nicht.

Vor allem beim Anzünden der Feuerwerkskörper komme es zu Unfällen, schreiben die Beratungsstellen für Unfallverhütung (bfu), die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) und die Suva in einer gemeinsamen Mitteilung. Vor allem Männer verletzen sich beim Anzünden von Raketen, Böllern und anderen Feuerwerkskörpern.

Sicherheitsabstand einhalten

Zwischen 2011 und 2015 kamen zwei Personen bei Feuerwerk-Unfällen ums Leben. Hauptsächliche Unfallursachen sind laut bfu, BFB und Suva Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Sie raten, sich Blindgängern, die nach dem Anzünden nicht losgegangen sind, erst nach zehn Minuten zu nähern und sie nicht noch einmal anzuzünden.

Feuerwerk sollte auf stabilem Untergrund und mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Häusern abgebrannt werden. Kinder sollten ferngehalten werden. Sie dürften nur Feuerwerk abbrennen, das für ihr Alter freigegeben sei. Für den Notfall sollten Löschmittel bereitgehalten werden.

Streit unter Nachbarn vermeiden

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) hält Tipps bereit, um Streit unter Nachbarn wegen Feuerwerk und Fahnen zu vermeiden. Feuerwerk darf am 1. August – und nur dann – trotz gesetzlicher Nachtruhe bis Mitternacht abgebrannt werden. Anwohner müssen den Lärm tolerieren, soweit dieser das “übliche Mass” nicht überschreitet, wie es im Communiqué heisst.

Wer an der Fassade oder an der Aussenseite des Balkons eines Mehrfamilienhauses eine Fahne aufhängen will, müsste strenggenommen die Erlaubnis des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Nur an den Tagen um den 1. August und “aufgrund der Bedeutung des Tages” sei die Fahne jedoch zu tolerieren.

360 Tonnen Feinstaub

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schätzt, dass in der Schweiz jedes Jahr rund 2000 Tonnen Feuerwerkskörper verkauft werden; davon etwa 500 Tonnen pyrotechnische Feuerwerksätze. Beim Abbrennen würden 360 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Metallverbindungen, die dem Feuerwerk seine Farbe geben, gelangen als Niederschlag in Gewässer und Böden, verursachen dort laut BAFU aber eine geringe Belastung.

Wird Feuerwerk gezündet, entstehen lokal beträchtliche Mengen an Feinstaub. Bei wenig Wind könne dies bei empfindlichen Menschen zu Atembeschwerden und Husten führen. Wer an Erkrankungen der Atemwege oder Kreislauferkrankungen leidet, soll sich deshalb nicht in unmittelbare Nähe von Feuerwerken begeben.

Gemäss dem Bundesamt gilt dies vor allem für die von Privatpersonen gezündeten kleineren Feuerwerke. Gross-Feuerwerke seien weniger problematisch, weil sie zeitlich beschränkt seien und der Rauch in grossem Abstand zu den Zuschauern entstehe.

Erhebliche Waldbrandgefahr

Das BAFU weist ausserdem auf die Brandgefahr in Wäldern und in der Nähe von Wäldern hin. In einigen Gebieten im Wallis, im Tessin und in Graubünden herrscht trotz des Regens der vergangenen Wochen erhebliche Waldbrandgefahr. Allgemeine Feuerverbote bestehen nicht. Gemeinden können jedoch Weisungen erlassen, die es zu beachten gilt.

Der Flughafen Zürich passt wegen Feuerwerk sein Landeregime an: Am 1. August wird der Flughafen auch von Norden her angeflogen, weil die Anflugwege von Osten und Süden durch Feuerwerk beeinträchtigt werden könnten, wie die Flughafen Zürich AG am Freitag mitteilte. Der Anflug über süddeutsches Gebiet wäre normalerweise ab 21 Uhr nicht mehr möglich.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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