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Sommaruga: Landessprache ist Voraussetzung für Integration

(Keystone-SDA) Zwei Tage vor der 2. Nationalen Integrationskonferenz in Solothurn haben sich der Bund, die Kantone und die Gemeinden zu einer gemeinsamen Integrationspolitik bekannt. Zusammen wollen sie auch die geschätzten Mehrkosten von rund 130 Millionen Franken pro Jahr tragen.

Unter der Federführung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) stellten Bund, Kantone und Gemeinden am Dienstag in Bern vor den Medien Leitlinien für die künftige Schweizer Integrationspolitik vor. Im Vordergrund standen nicht konkrete Integrationsmassnahmen, sondern die Zusammenarbeit.

“Integration kann nur erfolgreich sein, wenn sie als Verbundaufgabe angesehen wird”, sagte Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) im Namen des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga unterstrich die “wertvolle Zusammenarbeit”. “Einzelne Akteure sollen nicht isoliert handeln”, hielt sie fest.

Als Beispiel nannte die Bundesrätin die Sprachförderung: Der Bund stellt die Gelder zur Verfügung und legt Standards für Sprachkurse fest. Die Kantone stellen mit den Gemeinden und Städten sicher, dass Sprachkurse angeboten werden. Die Gemeinden informieren die Bevölkerung über das Kursangebot, und die Kurse selber werden in der Regel von privaten Organisationen durchgeführt.

Niemand darf verdrängt werden

Die Weichen für die künftige Integrationspolitik will die TAK entlang von vier Prinzipien stellen, wie Guy Morin, TAK-Präsident und baselstädtischer Regierungspräsident, sagte. Das erste Prinzip heisst Chancengleichheit: Dabei gehe es um Gerechtigkeit für Ausländer und für Schweizer. “Niemand darf von anderen verdrängt werden”, erklärte Morin.

Weiter müsse die Integrationspolitik auch der neuen Vielfalt der Migranten Rechnung tragen. “Alleine im Kanton Basel-Stadt haben wir 160 Nationen”, hielt Morin fest. Deutsche und Personen aus dem englischsprachigen Raum müssten genauso integriert werden wie Leute aus dem Balkan. Das dritte Integrationsprinzip heisst “Potenziale nutzen”, das vierte “Eigenverantwortung einfordern”.

Die Schweiz dürfe sich nicht scheuen, von den Migranten Eigenverantwortung einzufordern, sagte Justizministerin Sommaruga: “Die Kenntnis einer Landessprache ist keine Zumutung, sondern Voraussetzung für die Integration.” Zurzeit prüfe das Eidg. Justizdepartement, wie solche Forderungen im Gesetz festgeschrieben werden könnten.

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