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Sommaruga fordert einen Aktionsplan für Flüchtlingssituation

(Keystone-SDA) Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der sich gegen die Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien gestellt hat, spricht Bundesrätin Simonetta Sommaruga von “Schutzlücken im Dublin-System”. Sie fordert einen Aktionsplan.

“Wir sind daran, das Urteil zu analysieren”, sagte die Justizministerin am Donnerstag an der Jahrestagung der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) in Bern. Sie nahm erstmals persönlich zum EGMR-Entscheid Stellung. Klar sei, dass das Dublin-Abkommen Lücken aufweise.

Gewisse Länder hielten sich nicht an die Regeln. “Das geht nicht.” Gleichzeitig warnte Sommaruga davor, das Urteil überzubewerten: “Das Dublin-System wird dadurch nicht grundsätzlich in Frage gestellt.” Alle müssten sich aber bewusst sein, dass das Abkommen “nie perfekt war und nie perfekt sein wird”.

Trotzdem gebe es keine Alternative. Der Grundgedanke von Dublin stimme. Momentan sei das Abkommen im “Stresstest”. Europa, auch die Europäische Kommission, sei gefordert, das System laufend zu verbessern, sagte die Vorsteherin des Justizdepartements.

Verteilschlüssel möglich

Die Flüchtlingssituation in Europa sei heute kaum bewältigbar. Deshalb brauche es “einen Aktionsplan, damit wir in aussergewöhnlichen Zeiten Staaten entlasten können”.

Weil unterschiedliche Staaten unterschiedlich betroffen seien, brauche es einen Ausgleich. Langfristig ist laut Sommaruga auch ein Verteilschlüssel möglich. Sie warnte aber davor, dass das Erarbeiten einer solchen Lösung Jahre dauern werde und nicht einfach sei. “Machen wir uns keine Illusionen.”

Auch die Schweiz müsse sich ihre Überlegungen machen und habe die Möglichkeit, mit den anderen europäischen Staaten zu diskutieren und das Abkommen mitzugestalten. “Die Schweiz allein macht keine Flüchtlingspolitik”, sagte Sommaruga. Nur gemeinsam könnten Lösungen gefunden werden.

Richter verordnen Kurswechsel

Der EGMR hatte am Dienstag sein Veto eingelegt gegen die bedingungslose Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien. Die Schweiz müsse Garantien für deren angemessene Unterbringung und Betreuung einholen.

Andernfalls wäre das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt, urteilte das Gericht. Der richterliche Beschluss weicht von früheren Urteilen insofern ab, als in vergleichbaren Fällen Beschwerden gegen Überstellungen nach Italien als unzulässig abgewiesen worden sind.

Die achtköpfige Familie war im Juli 2011 über Italien in die EU eingereist. Sie stellte in Österreich einen Asylantrag, der abgelehnt wurde, und reiste schliesslich in die Schweiz weiter, wo sie im November 2011 erneut Asyl beantragte.

Die Schweizer Behörden lehnten es ab, den Antrag zu bearbeiten, weil der Familienvater seinen ersten Asylantrag in Italien gestellt hatte. Die Rückschaffung in das so genannte Erstaufnahmeland ist im Dublin-Abkommen vorgesehen.

Der Mann wehrte sich gegen die geplante Überführung nach Italien mit der Begründung, angesichts der prekären Zustände im dortigen Asylwesen sei die menschenwürdige Behandlung und Unterbringung nicht gewährleistet.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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