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Sommerzeit vor der Tür – Seit 30 Jahren Sommerzeit in der Schweiz

(Keystone-SDA) Morgen Sonntag stellt die Schweiz die Uhren wieder eine Stunde vor – bereits zum 30. Mal: 1981 war die Sommerzeit nach einigen Kontroversen eingeführt worden. Selbst heute ist die Massnahme noch umstritten.

Der Bundesrat hatte bereits während des Zweiten Weltkriegs, 1941 und 1942, die Sommerzeit eingeführt. Sein Ziel: Energie zu sparen. Allerdings entsprach das Resultat nicht seinen Erwartungen, worauf das Experiment 1943 abgebrochen wurde.

Nachdem in den 70er-Jahren Italien und Frankreich die Sommerzeit wieder eingeführt hatten (unter anderem als Antwort auf die Energiekrise 1974), legte der Bundesrat den Entwurf eines Zeitgesetzes vor, das ihn zur Wiedereinführung der Sommerzeit ermächtigt hätte.

Erst abgelehnt, dann doch eingeführt

Bäuerliche Kreisen ergriffen dagegen das Referendum: Die Kühe könnten nicht plötzlich eine Stunde früher gemolken werden, so ihre Argumentation. Sie hatten Erfolg: Das Gesetz wurde am 28. Mai 1978 mit 52 Prozent Nein verworfen.

Als sich 1980 auch Deutschland und Österreich für die Sommerzeit entschieden, wurde die Schweiz in den Sommermonaten zu einer “Zeitinsel”, was etwa die Fahrplangestaltung im Verkehr erheblich erschwerte. Der Bundesrat legte daher noch im gleichen Jahr das Zeitgesetz unverändert ein zweites Mal vor. Ein Referendum kam diesmal nicht zustande.

Damit stellt die Schweiz seit 1981 jeweils am letzten Sonntag im März die Uhren um eine Stunde vor und am letzten Sonntag im September (seit 1996 am letzten Sonntag im Oktober) um eine Stunde zurück.

Eine (unter anderem von Christoph Blocher) 1982 lancierte Volksinitiative zur Abschaffung der Sommerzeit kam mangels genügend Unterschriften nicht zustande. Aber auch später wollte die Kritik an der Sommerzeit nicht verstummen. Die Massnahme bringe keine Energieeinsparung und belaste den Organismus von Mensch und Tier, so die Argumentation der Gegner.

Letztmals forderte die Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann 2010 in einer Motion die Abschaffung. Sie konnte den Bundesrat aber nicht davon überzeugen.

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