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SRG erhält dank neuer Konzession mehr Freiheiten im Internet

(Keystone-SDA) Die SRG darf im Internet künftig kurze Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Ferner darf sie wichtige Ereignisse im Internet live übertragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Konzessionsänderung verabschiedet.

Der Streit tobte seit Jahren: Die SRG wollte ihre Angebote im Internet ausbauen, die Verleger wehrten sich gegen gebührenfinanzierte Konkurrenz. Weil sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, musste der Bundesrat eingreifen.

Die Regierung spricht von einer “moderaten” Öffnung des Internets für die SRG. Damit solle der Service public gestärkt werden, heisst es in einer Mitteilung. Zum Schutz anderer Medien würden der SRG aber klare Grenzen gesetzt. Es handle sich um einen Kompromiss, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien.

Mit diesem Kompromiss können offenbar beide Seiten leben. Die SRG teilte auf Anfrage mit, sie könne nun ihre Angebote den heutigen technischen Möglichkeiten und dem stark veränderten Verhalten des Publikums anpassen. Die Verleger liessen verlauten, sie seien mit dem Gesamtergebnis zufrieden.

Aus Sicht der Verleger ist vor allem das Werbeverbot für die SRG im Internet wichtig, wie Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbandes Schweizer Medien, gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Bereits letzten Herbst hatte der Bundesrat beschlossen, dass die SRG auch in Zukunft keine Werbung im Internet verkaufen darf.

Im Gegenzug stellte er dem Unternehmen eine Lockerung der Regeln für das publizistische Angebot in Aussicht. Die revidierte Konzession legt nun die Regeln fest. Den Schwerpunkt der Online-Angebote sollen audiovisuelle Inhalte bilden: Drei Viertel aller Texte im Internet, die nicht älter als 30 Tage sind, müssen mit audiovisuellen Inhalten verknüpft sein.

In diesem Punkt ist der Bundesrat den Verlegern nach der Konsultation etwas entgegen gekommen. Ursprünglich hatte er vorgeschlagen, dass nur zwei Drittel der Online-Texte einen Bezug zu einer Sendung haben müssen.

Texte ohne Bezug zu einer Sendung dürfen maximal 1000 Zeichen umfassen. Hier ist der Bundesrat bei seinem ursprünglichen Vorschlag geblieben. Die SRG hatte sich gegen dieses Korsett gewehrt, die Verleger forderten eine tiefere Obergrenze.

Texte mit Sendungsbezug müssen einen zeitlichen sowie thematischen Bezug zu Sendungen aufweisen, und dieser muss klar deklariert werden. Ein zeitlich direkter Bezug ist gegeben, wenn die Inhalte nicht früher als rund 30 Minuten vor der Ausstrahlung der Sendung im Internet publiziert werden.

Wie lange nach der Ausstrahlung Onlineinhalte noch einen Sendungsbezug aufweisen können, lässt die Konzession offen. Der Bundesrat geht allerdings davon aus, dass “eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein muss”, wie er in den Erläuterungen zur Konzession schreibt.

Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass die SRG künftig wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse direkt über das Internet übertragen darf, via Video-Live-Stream. Diese Übertragungen entsprächen einem breiten Publikumsbedürfnis, schreibt das UVEK.

Bisher waren solche Live-Stream-Übertragungen nur bei gleichzeitiger Übertragung in einem Fernsehprogramm oder nach einer Meldung beim Bundesamt für Kommunikation möglich. Mit dem heutigen Entscheid anerkenne der Bundesrat das Internet als selbständigen Verbreitungskanal in der Konzession, heisst es in der Mitteilung.

Der Bundesrat erfüllt damit auch eine Forderung aus dem Parlament. Die Räte haben eine Motion für eine generelle Lockerung beim Live-Streaming überwiesen. Der Bundesrat hätte die Lockerung eigentlich auf Politik- und Wirtschaftsereignisse beschränken wollen.

Die Änderungen treten per 1. Juni in Kraft, im Herbst will die SRG Zwischenbilanz ziehen. Per Ende August entbindet der Bundesrat die SRG zudem von der Pflicht, ein englischsprachiges Radioprogramm anzubieten.

In den fünf Jahren des Betriebs von World Radio Switzerland (WRS) habe das anglophone Zielpublikum in der Schweiz nicht erreicht werden können, hält das UVEK fest. Die SRG kann die Radiostation nun der privaten Gesellschaft Anglo Media übertragen.

Interessiert hatte sich auch die Stiftung New WRS. Diese hätte das Radio allerdings nur mit der bestehenden UKW-Frequenz übernehmen wollen. Gemäss dem Bundesratsentscheid erhält der neue Betreiber aber keine UKW-Frequenz. Das Radio geht damit per 1. September an Anglo Media, wie die SRG schreibt. Sollte Anglo Media nicht alle Mitarbeitenden weiter beschäftigen, käme der Sozialplan der SRG zur Anwendung.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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