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St. Galler Gericht verurteilt Mutter wegen fahrlässiger Tötung

(Keystone-SDA) St. Gallen – Das Kreisgericht St. Gallen hat eine 32-jährige Mutter der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Sie hatte ihr Baby nach der Geburt in ein T-Shirt gehüllt, wodurch es erstickte. Danach versteckte sie die Leiche im Gefrierfach ihres Kühlschranks.
Das Gericht verurteilte die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten, wie es mitteilte. Während einer Probezeit von vier Jahren muss sich die Frau einer Psychotherapie unterziehen und sich regelmässig auf Schwangerschaft kontrollieren lassen.
Die Schweizerin hatte 2008 auf der Toilette ihrer Einzimmer-Wohnung in St. Gallen alleine ein Mädchen zur Welt gebracht. Dem Baby war die Nabelschnur mehrfach um den Hals gewickelt. Das Kind erstickte aber, weil die Mutter es in ein T-Shirt hüllte und dabei sein Gesicht bedeckte.
Als die Frau realisierte, dass das Kind tot war, legte sie es in einer schwarzen Tasche ins Gefrierfach des Kühlschranks. Die Frau pendelte zu dieser Zeit zwischen St. Gallen und dem Kanton Solothurn.
Weil sie in St. Gallen die Wohnungsmiete nicht mehr bezahlte, räumte der Vermieter im März 2009 die Wohnung und fand die Tasche mit der Babyleiche. Die Mutter wurde noch am gleichen Tag im Kanton Solothurn festgenommen.
“Das Kind hätte überleben können”, sagte die Untersuchungsrichterin am Montag vor Gericht. Die Angeschuldigte habe das Kind nicht gewollt, die nahende Geburt vollkommen verdrängt. Nicht zum ersten Mal: 2004 hatte sie nach einer ungewollten Schwangerschaft in einem Spital ein gesundes Kind zur Welt gebracht und danach zur Adoption freigegeben.

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