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St. Galler Kantonsrat beschliesst Verhüllungsverbot

Das St. Galler Parlament hat am Montag für ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum gestimmt. (Archivbild) KEYSTONE/TI-PRESS/GABRIELE PUTZU sda-ats

(Keystone-SDA) Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum beschlossen. Es richtet sich gegen Personen, die die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedrohen.

Nach den Diskussionen um ein Kopftuchverbot in der Schulgemeinde St. Margrethen waren 2015 aus dem St. Galler Kantonsrat verschiedene Vorstösse eingereicht worden, in denen es unter anderem um Bekleidungsvorschriften ging. In einer von der Ratsmehrheit unterstützten Motion hatte dabei die SVP-Fraktion ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum gefordert.

Die Regierung arbeitete einen Entwurf für verschiedene gesetzliche Regelungen aus, sprach sich aber gegen ein generelles Verhüllungsverbot aus. Es bestehe kein öffentliches Interesse daran. Sie schlug vor, im Übertretungsgesetz festzuschreiben, dass künftig im Kontakt mit Behörden und Amtsstellen das Ablegen der Gesichtsverhüllung verlangt werden kann.

Die vorberatenden Kommission ging dies zu wenig weit. Sie verlangte eine rigidere Lösung. Danach soll bestraft werden können, wer im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, falls die Person damit “die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet”.

CVP und SVP für Verbot

Bei der Debatte am Montagnachmittag verlangte die SVP-Fraktion, der Motionsauftrag für ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum sei umzusetzen. Es gehe dabei um ein Zeichen “gegen den frauenfeindlichen religiösen Extremismus”. Auch die CVP sprach sich für den Kommissionsvorschlag aus.

Dagegen wehrten sich FDP, GLP sowie die SP-Grüne-Fraktion. Es handle sich dabei um eine reine Symbolpolitik, die nicht umsetzbar sei, hiess es etwa aus den Reihen der FDP. Regierungsrat Martin Klöti (FDP) warb für einen “pragmatischen Kompromiss” und wehrte sich gegen “Angstpolitik auf Vorrat”.

Schliesslich sprach sich aber die Mehrheit des Kantonsrats mit 59 gegen 54 für den Vorschlag der vorberatenden Kommission aus.

Volksinitiative bereits eingereicht

In der Schweiz gibt es derzeit einzig im Kanton Tessin ein Verschleierungsverbot. Verhüllen Frauen trotzdem ihr Gesicht, müssen sie mit einer Busse von mindestens 100 Franken rechnen.

Im Kanton Glarus wurde im Mai ein Burka-Verbot an der Landsgemeinde abgelehnt. Schweizweit läuft eine Unterschriftensammlung für ein nationales Verbot der Vollverschleierung.

Der Ständerat sprach sich im März klar gegen ein Verhüllungsverbot aus. Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO) war im vergangenen Herbst im Nationalrat ganz knapp durchgekommen.

Nach dem Nein im Ständerat kommt es voraussichtlich zu einer Volksabstimmung: Das “Egerkinger Komitee” hat letzten Freitag die Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” mit 106’600 Unterschriften eingereicht.

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