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Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Hainard ein

Der ehemalige Neuenburger Regierungsrat Frédéric Hainard hatte auf Facebook behauptet, er habe 267 Mal in seinem Sinne abgestimmt. Alles nur Bluff, meint der untersuchende Staatsanwalt und stellte das Verfahren ein. (Archiv) KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT sda-ats

(Keystone-SDA) Der Neuenburger Staatsanwalt hat ein Verfahren gegen Frédéric Hainard im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung vom nächsten Sonntag eingestellt. Hainard habe nur geblufft, als er auf Facebook behauptet habe, 267 Mal in seinem Sinne gestimmt zu haben.

Der früherer Neuenburger Regierungsrat Frédéric Hainard hatte vor einer Woche einen Eintrag auf Facebook verfasst, der die Neunburger Regierung zu einer Anzeige gegen ihr ehemaliges Mitglied veranlasste. Grund: Hainard hatte mit der Behauptung provoziert, er habe für die kantonale Abstimmung vom 25. September 267 Stimmzettel ausgefüllt, 266 davon von Freunden. Er habe für diese unterschrieben, denn niemand kenne ihre Unterschriften.

Der Neuenburger Oberstaatsanwalt Pierre Aubert teilte am Donnerstag mit, er habe das Verfahren wegen eventueller Wahlfälschung oder Stimmenfang eingestellt. Es gebe keinerlei Elemente zu denken, Hainard habe tatsächlich Dutzende Male abstimmen könne, teilte der Neuenburger Staatsanwalt am Donnerstag mit.

Er habe Hainard angehört, und dieser habe ihm bestätigt, dass seine Aktion nur eine Provokation gewesen sei. Auch auf seiner Facebook-Seite hatte Hainard vor ein paar Tagen bereits präzisiert, dass er nur geblufft habe. Er habe mit seiner Aktion vor allem auf die Fehler der Staatskanzlei bei den Kommunalwahlen vom letzten Juni in La Chaux-de-Fonds hinweisen wollen.

Zweifelhafte Wahlzettel

Damals hatten einige Wahlzettel verblüffend ähnliche Unterschriften aufgewiesen, worauf einige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Rekurs gegen die Resultate eingelegt hatten. Die Staatskanzlei wies den Rekurs ab, obwohl sie bei einigen Wahlzetteln selber zweifelte. Sie stellte sich aber auf den Standpunkt, dass die Wahlresultate nicht anders herausgekommen wären, wenn die fraglichen Wahlzettel irregulär gewesen wären.

Bei den Kommunalwahlen im Juni war der umstrittene SVP-Politiker Jean-Charles Legrix aus der Stadtregierung abgewählt worden. Wie der Neuenburger Staatsanwalt am Donnerstag mitteilte, haben wissenschaftliche Analysen unterdessen die Zweifel der Staatskanzlei an der Korrektheit einiger Wahlzettel bestätigt. Weitere Informationen werde es zu gegebener Zeit geben.

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