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Staatsanwalt verlangt 10-jährige Freiheitsstrafe für Vergewaltiger

(Keystone-SDA) Im Prozess gegen einen 62-jährigen Mann, der wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung vor Gericht steht, hat der Verteidiger eine 6-jährige Freiheitsstrafe begleitet von therapeutischen Massnahmen gefordert; der Staatsanwalt verlangte 10 Jahre.

Der Angeklagte soll rund 50 Mädchen missbraucht haben. Die meisten waren unter 16 Jahre alt. “Mein Klient ist kein Unschuldslamm”, sagte Verteidiger Philipp Matthias Bregy am Montagnachmittag vor dem Kreisgericht Oberwallis in Brig. Doch solle dieser auch nur für das verurteilt werden, was er wirklich getan habe.

In vielen Fällen kritisierte der Verteidiger die schwache Beweislage der Staatsanwaltschaft. Oftmals sei lediglich der gleiche Modus Operandi vorhanden, echte Beweise gäbe es jedoch keine, sagte er und verwies auf oftmals fehlende gynäkologische Untersuchungen bei den Opfern.

Selbstbetäubung zur Beruhigung

Er beschrieb seinen Klienten als Mann, der viele Rückschläge im Leben hinnehmen musste darunter mehrere Kündigungen. Um Ruhe zu finden, habe sich der Angeklagte mit Chloroform selbst betäubt, sagte Bregy.

In einigen Fällen sah jedoch auch der Verteidiger die Tatbestände der versuchten und vollendeten sexuelle Handlung mit einem Kind und die versuchten und vollendeten sexuelle Nötigung als erfüllt. Den Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung wies er zurück. Es sei seitens der Staatsanwaltschaft keine aussagekräftigen Nachweise erbracht worden, dass es bei den betreffenden Mädchen zum Beischlaf gekommen sei, sagte er.

In jenem Fall, indem der Angeklagte eine junge Frau auf einer öffentlichen Toilette misshandelt, missbraucht und vergewaltigt haben soll, geht Bregy von einem anderen Täter aus. Diese Tat sei mit viel Gewalt ausgeübt worden, sagte er. “Dies passt nicht zu meinem Klienten”. Laut dem psychologisch-psychiatrische Gutachten sei der Angeklagte kein aggressiver Mensch.

Die vom Staatsanwalt geforderte Verwahrung lehnte der Verteidiger ab. Er begründete dies damit, dass sein Klient bis anhin noch nie eine Therapie erhalten hatte. Die Verwahrung ist die ultima ratio.

Zuletzt sprach der Angeklagte. Nach einem anfänglich wirren Sermon über Sperma, Pheromone und unrechte Klage entschuldigte sich dieser schliesslich bei seinen Opfern.

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