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Staatsanwalt verlangt für Rappaz zusätzlich 28 Monate Gefängnis

(Keystone-SDA) Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz sitzt derzeit eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten ab. Nun kommen möglicherweise 28 Monate hinzu. Diesen Antrag stellte am Montag vor dem Bezirksgericht in Martigny der Staatsanwalt. Das Urteil fällt diesen Dienstag.

Rappaz, der letztes Jahr mit seinem Hungerstreik über die Kantonsgrenzen hinaus für Schlagzeilen sorgte, steht seit Montag erneut vor Gericht. Ihm werden Geldwäscherei, schwerer Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Der Staatsanwalt wirft ihm vor, zwischen 2002 und 2006 rund 260 Kilogramm Haschisch, 100 Kilogramm Marihuana, 2500 Samen und andere Hanfprodukte in Umlauf gebracht zu haben. Deren Gesamtwert beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf mehr als 1,3 Millionen Franken.

In seinem Plädoyer bezeichnete der Staatsanwalt den Hanfbauer als Produzenten, “der sich systematisch organisiert hat, um leicht Geld zu machen”. Rappaz sei der “einzige wirklich grosse Produzent von Rauschgift in diesem Kanton.” Einen strafmildernden Umstand sah er nicht.

Die Verteidigung verlangte ihrerseits, dass der Hanfbauer keine zusätzliche Haftstrafe erhält. Wären alle Delikte gleichzeitig verhandelt worden, wäre das Strafmass mit einer Strafe von fünf Jahre und acht Monaten bereits ausgeschöpft, argumentierte sie.

“Fünf Jahre und acht Monate sind genug für jemanden, der alles verloren hat”, sagte der Verteidiger. Rappaz’ Unternehmen musste Konkurs anmelden, und sein Bauernhof in Saxon VS wurde inzwischen versteigert.

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